Darf der Abteilungsleiter mich/uns überwachen?
Hallo zusammen, da es momentan in unserer Abteilung nicht rund läuft, möchte der AL einmal in der Woche Sich zu uns Setzten, um zu schauen was wir hier machen bzw. möchte er uns überwachen.
Die Kollegen meinen das würde rechtlich nicht gehen!
BR: Rechtlich konnte ich nichts finden!
Nun die Frage: was würdet Ihr als BR machen?
Gruß BR
Community-Antworten (13)
17.08.2020 um 12:08 Uhr
dann sollen die Kollegen die Rechtsgrundlage nennen. Das Kontrollieren von Arbeit und Arbeitsabläufen ist eine ureigene Aufgabe des Abteilungsleiters.
Immer wieder beeindruckend, was einige AN glauben, wie weit das ohnehin schon recht AN-freundliche Gesetz noch ginge.
17.08.2020 um 12:26 Uhr
Ich sehe dies genauso wie Pickel. Zumal es auch die Chance für die AN ist, dem AG zu zeigen was er alles macht und wo es vielleicht die Probleme gibt, welche dazu führen, dass es "nicht rund" läuft. Vielleicht liegt es ja gar nicht an der Abteilung, sondern an den Dingen die zugearbeitet werden. Natürlich darf der AG meine Arbeit überprüfen (außer du bist freigestellter BR). Und wenn ich nichts zu verbergen habe, dann brauch ich davor auch keine Bedenken zu haben.
17.08.2020 um 14:09 Uhr
Man kann sich als BR auch neben den Chef setzen und auch beobachten. Dann hat man das gleiche Wissen und kann besser darüber reden, ob und wenn ja welche Schulungsmaßnahmen notwendig sind, um Fehler zu vermeiden.
17.08.2020 um 15:53 Uhr
"Man kann sich als BR auch neben den Chef setzen und auch beobachten. "
Wie kommst Du denn auf das schmale Brett?
17.08.2020 um 16:22 Uhr
Die Frage ist, will er die Personen überwachen oder aber nur die einzelnen Arbeitsabläufe.
18.08.2020 um 09:27 Uhr
@Dummerhund, in erster Linie möchte er die Personen überwachen!
18.08.2020 um 10:15 Uhr
@BRSB Hab ich mir fast gedacht. Deshalb Antworte ich anderes als die anderen hier. Schaue § 87 Abs.1 Nr. 1
18.08.2020 um 10:26 Uhr
@Dummerhund: Klar will der AL nur die MA überwachen. Ich bin mir aber nicht sicher, ob du mit §87 Abs,1 Nr.1 weiter kommst. Was hat das mit Ordnung zu tun, wenn ein AL die Arbeit kontrolliert. Ich bin mir noch nicht im klaren wie der BR dies mit dem §87 Abs.1 verhindern möchte. Soll sich ein BR auch noch daneben setzen und schauen was der AL beobachtet oder wie stellst du dir das vor?
18.08.2020 um 10:46 Uhr
UdoWoe "Soll sich ein BR auch noch daneben setzen und schauen was der AL beobachtet oder wie stellst du dir das vor?" Dann lese § 87 Abs. 1 Nr 1 in Gänze. er beschreibt es nicht nur Ordnung im Betrieb sondern auch Verhalten. Auch hilft es oftmals mal die ganze Kommentierung zu lesen.
Sicherlich kann ein BR (hier ein einzelnes Mitglied) sich auch lieber einen Kaffee kochen und sich gemütlich ins Büro setzen. Besser aber ist es er kündigt dem AL an das er sich dazu setzen werden und dem AG oder der Geschäftsleitung ankündigen wird das dies mit auf dem nächsten Monatsgespräch landen wird.......Analyse und Sinn.
18.08.2020 um 10:49 Uhr
Leider sitze ich im Homeoffice und mit steht keine Kommentierung zu verfügung. Sorry.
18.08.2020 um 11:20 Uhr
Ich bin Fernfahrer a.D. könnte ein Stockwerk runter laufen, da zieren noch ca. 30-40 Bücher einen Teil des Schrankes. Der Fitting der Däubler, Urlaubsrecht und und und. Muß ich nicht immer lesen, denn einige Dinge sind irgendwann einfach mal drin im Kopf.
18.08.2020 um 13:54 Uhr
also grundsätzlich denke ich hat der AL durchaus das Recht sich dazu zu setzen um zu schauen was die Kollegen machen. Das Verhalten was hier evtl kontrolliert wird ist zu bedenken aber wenn es in der Abteilung nicht rundläuft ist es Aufgabe des AL rauszufinden was evtl falsch läuft und dafür hat er sicherlich das Recht sich Arbeitsabläufe anzuschauen. Wenn er das am Verhalten von Kollegen festmacht aber nicht an evtl. fehlerhaften, veralteten oder wie auch immer gearteten Arbeitsabläufen dann kommt der Dummerhund mit dem 87,1 durchaus ins Spiel. Arbeitsabläufe an sich unterliegen nicht der MB.
18.08.2020 um 20:10 Uhr
@Dummerhund Der Fitting sieht hier meines Erachtens gerade kein MBR. Der Däubler mag es anders sehen, aber nicht gestützt auf Rechtsprechung.
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