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Fachwissen aus Tätigkeit - Verbot des Nutzen in BR und WA

W
WAVorsitz
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin Mitglied des BRs und Vorsitzende des WAs. Als Einkäufer habe ich allerhand Informationen über unser Unternehmen, die wir weder im BR noch im WA haben. Unsere Personalleitung hat mich - mehr oder weniger - freundlich darauf hingewiesen, dass ich aufpassen soll, die mir durch meine Tätigkeiten bekannten Fakten nicht in dem Gremium zu verwenden. Wo kann ich dazu gesetzliche Bestimmungen finden? Ist das überhaupt rechtens? Darf ich mein Fachwissen nicht verwenden? Danke für Eure Hilfe !

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Community-Antworten (4)

P
pirat

24.08.2009 um 13:07 Uhr

@WAVorsitz, lt. § 79 Abs. 1 BetrVG gibt es eine Geheimhaltungspflicht aber nicht gegenüber dem BR(WA) sondern "nur" nach aussen, eine Vertraulichkeitsregel daraufbezogen, ist zwar oft vom AG gewünscht, aber nicht verpflichtend. Dass Du Dich in einer Spagatposition befindest ist nachvollziehbar und unterliegt Deiner Eigenverantwortlichkeit...

E
Erwin

24.08.2009 um 13:34 Uhr

@WAVorsitz

Es ist auch nicht verboten dem AG z.B. in 74er Gesprächen die richtigen Fragen zu stellen.

W
Waschbär

24.08.2009 um 13:44 Uhr

@WAVorsitz,

aber genau deshalb bist du doch im WA ? weil du so supi Fachwissen hast .-)

Also recht hin recht her, aus der Kiste kommste eh nicht mehr "raus". Du bist nicht alleine viele BRMs sind in diesen "Wicke und Zweck mühlen" .-) Waschbären, von Natur aus .-) Deshalb mein Rat, ... Handele so das Du es Rechtfertigen könntest VOR DIR selber !

Es nun mal so das immer wenn einer meint er hätte Infos bekommen und diese fachspezifisch Feind die Augen auf dich "Blicken". Von daher, gebe Infos weiter wäge ab, OB sie dem BR helfen ! Viel und alles und im Rohzustand HILFT nicht immer.

Sollte dir das Eisen zu Eis werden, lege die entsprechen Ausschüsse nieder .) aber bleibe im BR und dann darfst du ja Infos weiter gegen, weil du bist ja dann nicht mehr im Ausschuss. klingt gaga ist aber von der wirren logik im management glasklar .-) Das hier habe ich niemals nicht geschrieben....

N
neskia

24.08.2009 um 14:44 Uhr

"...Wo kann ich dazu gesetzliche Bestimmungen finden?.."

Frag doch die Personalleitung, denn wer behauptet sollte das beweisen können ;-)

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