Erstellt am 24.08.2009 um 08:53 Uhr von erwin
@schubsi der Steffen heisst
..ist die private Nutzung erlaubt oder geduldet? Gibt es eine BV zum Thema oder ggf. eine Anweisung des AG? Was sagt der BR?
Erstellt am 24.08.2009 um 09:01 Uhr von schubsi
Die private Nutzung ist geduldet, eine BV zu EDV-Systemen ist vorhanden (erheben von Daten zur Mitarbeiterkontrolle ist verboten), der BRV (ich) hat eben erst davon erfahren.
Ich bin der Meinung, dass das nicht geht.
Steffen
Erstellt am 24.08.2009 um 09:25 Uhr von erwin
@schubsi
da du ja offenbar kein BR bist und der Meinung der BR hätte keine Kenntnis von der Sache, solltest Du dich an den BR wendn und diesen informieren. Der erste Weg bei Problemen/ Fragen von AN sollte immer der Weg zum BR sein. Dafür habt ihr ihn ja gewählt.
Erstellt am 24.08.2009 um 09:37 Uhr von schubsi
Ich weiß, dass der erste Weg bei Problemen/Fragen der Weg zum BR ist - ich bin der BR-Vorsitzende.
MfG Steffen
Erstellt am 24.08.2009 um 09:42 Uhr von pirat
@schubsi,
vorab...ein Abteilungsleiter schon garnicht!
Der Ansprechpartner ist die GL!
In welchem Umfang, warum, wie und wann darf ein AG die E-Mails seiner MA einsehen, kontrollieren, überwachen? - Hier müssen verschiedene Rechte und Regelungen (Privatsphäre, Datenschutz u.ä.) gegeneinander abgewogen werden.
Der AG muss das Fernmeldegeheimnis wahren. Jegliche Überwachung der Inhalte (Verbindungsdaten) Internet- und eMail-Nutzung ist unzulässig. Trennt der AG eine erlaubte private Kommunikation nicht von der dienstl. so erstreckt sich die Geheimhaltungspflicht auch auf dienstl. eMails. (§87 I TKG)
Zwar existieren noch keine Urteile zum Recht des AG auf die eMails des/der MA zuzugreifen. Es könnte jedoch sein, dass vermutlich die Rechtsprechung analog zur Regelung der regulären Post zu definieren wäre, dass die Korrespondenz nicht ohne Wissen des AN eingesehen werden darf.
Gibt es einen DSB? Wenn ja redet mit ihm...
Erstellt am 24.08.2009 um 09:50 Uhr von schubsi
Ja es gibt einen DSB, der aber auch unsicher war. Der Hinweis zum TKG hat mir aber weitergeholfen.
Vielen Dank,
Steffen
Erstellt am 24.08.2009 um 10:07 Uhr von Waschbär
@schubsi,
dann schreibe halt dem Br eine Beschwerde, mit dem Inhalt das sie Prüfen mögen OB und wer alles darauf zugriff hat.
Ich denke mal , das der AL nur rum gesabbert hat, Zugriff wollen sie alle und auf alles ABER das heisst nicht das jeder Wurstbär das dann auch bekommt.
Dafür muss eh der GF , gefragt werden.
Es geht ja nicht nur um Rechte und Datenschutz. Sondern auch um die möglichkeit des Zugriffes.
Ich glaube kaum, das es einfach aufgesattelt werden, könnte auf ein Bestehendes Konto. Vieleicht via Terminal Sever.... oder Lokaler Sonderzugriff beim Mail Sver.?!
Aber einfach so by the way. ??? mhhh ... ausser eure klitsche ist so klein , das es ein Home for Private Netzwerk ist...