Teilzeitanspruch
Ein MA möchte befristet Teilzeit beantragen. Geht das überhaupt mit der befristeten Teilzeit und wenn ja gibt es eine gesetzliche Grundlage?
Danke für eure Antworten schneusel
Community-Antworten (1)
18.08.2009 um 15:48 Uhr
schneusel, geht nur, wenn AG mitspielt. Er muss es nicht. Nach § 8 TzBfG besteht Anspruch auf TZ , aber nicht befristet.
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