Teilzeitanspruch und Wiederkehr an den Arbeitsplatz nach Zeitrente?
Hallo zusammen,
als Schwerbehindertenvertreter einer Anstalt des öffentlichen Rechts bitte ich um Hilfe: Hat eine behinderte Kollegin (40 %) Anspruch auf weniger als 50 % Teilzeit? Diese Kollegin wird möglicherweise "Rente auf Zeit" erhalten. Hat sie dann wieder Anspruch auf ihren Arbeitsplatz?
Community-Antworten (1)
08.08.2007 um 11:55 Uhr
Wie es sich mit dem Anspruch auf weniger als 50% Teilzeit verhält, weiss ich nicht, aber im Sinne des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) hat sie einen Anspruch auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz nach der Rentenzeit. Zu BEM gibt es gute BVen und Vorschläge im Netz, arbeite gerade selber daran.
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