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Versetzung eines Betriebsratsmitglieds?

M
MoeSis
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu der ich Eure Hilfe brauche.Ist es dem Arbeitgeber möglich, ein Betriebsratsmitglied nach § 103 Abs.3 bei Verkleinerung der Belegschaft und Verteilung auf andere Standorte zu versetzenauch wenn er dadurch seiner seiner Aufgabe als BR nicht mehr nachkommen kann? Zustimmung durch den BR wird verweigert, bzw. durch das Arbeitsgericht ersetzt.

Danke für Eure Hilfe

5.69305

Community-Antworten (5)

K
Kölner

17.08.2009 um 22:56 Uhr

@MoeSis Verliert er sein Mandat?

M
MoeSis

17.08.2009 um 23:08 Uhr

Aufgrund des Versetzung in einen anderen Standort, gehe ich stark davon aus. Dieser Standort hat, mit ziemlicher Sicherheit, einen eigenen Betriebsrat.

K
Kölner

17.08.2009 um 23:13 Uhr

@MoeSis Na dann ist doch § 103 BetrVG eindeutig!

M
MoeSis

18.08.2009 um 00:00 Uhr

Und das soll nun heissen?

Abs.3 sagt: (3) Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.

Schon klar. Ergo was folgt daraus,wenn der BR zustimmt,oder im schlimmsten Fall das Arbeitsgericht die Entscheidung ersetzt?

Zitat: Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann, wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.

Was wären dringende betriebliche Gründe hierzu?

K
Kölner

18.08.2009 um 00:04 Uhr

@MoeSis Kann es diesen Fall geben? Vor allem dann, wenn noch Rest-Arbeitsplätze im Betrieb verbleiben?

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