Hallo,

ich habe da mal eine Frage zu der ich Eure Hilfe brauche.Ist es dem Arbeitgeber möglich, ein Betriebsratsmitglied nach § 103 Abs.3 bei Verkleinerung der Belegschaft und Verteilung auf andere Standorte zu versetzenauch wenn er dadurch seiner seiner Aufgabe als BR nicht mehr nachkommen kann? Zustimmung durch den BR wird verweigert, bzw. durch das Arbeitsgericht ersetzt.

Danke für Eure Hilfe