Erstellt am 17.08.2009 um 20:56 Uhr von Kölner
@MoeSis
Verliert er sein Mandat?
Erstellt am 17.08.2009 um 21:08 Uhr von MoeSis
Aufgrund des Versetzung in einen anderen Standort, gehe ich stark davon aus. Dieser Standort hat, mit ziemlicher Sicherheit, einen eigenen Betriebsrat.
Erstellt am 17.08.2009 um 21:13 Uhr von Kölner
@MoeSis
Na dann ist doch § 103 BetrVG eindeutig!
Erstellt am 17.08.2009 um 22:00 Uhr von MoeSis
Und das soll nun heissen?
Abs.3 sagt: (3) Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
Schon klar. Ergo was folgt daraus,wenn der BR zustimmt,oder im schlimmsten Fall das Arbeitsgericht die Entscheidung ersetzt?
Zitat: Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann, wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.
Was wären dringende betriebliche Gründe hierzu?
Erstellt am 17.08.2009 um 22:04 Uhr von Kölner
@MoeSis
Kann es diesen Fall geben? Vor allem dann, wenn noch Rest-Arbeitsplätze im Betrieb verbleiben?