Versetzung eines Betriebsratsmitglieds?
Hallo,
ich habe da mal eine Frage zu der ich Eure Hilfe brauche.Ist es dem Arbeitgeber möglich, ein Betriebsratsmitglied nach § 103 Abs.3 bei Verkleinerung der Belegschaft und Verteilung auf andere Standorte zu versetzenauch wenn er dadurch seiner seiner Aufgabe als BR nicht mehr nachkommen kann? Zustimmung durch den BR wird verweigert, bzw. durch das Arbeitsgericht ersetzt.
Danke für Eure Hilfe
Community-Antworten (5)
17.08.2009 um 22:56 Uhr
@MoeSis Verliert er sein Mandat?
17.08.2009 um 23:08 Uhr
Aufgrund des Versetzung in einen anderen Standort, gehe ich stark davon aus. Dieser Standort hat, mit ziemlicher Sicherheit, einen eigenen Betriebsrat.
17.08.2009 um 23:13 Uhr
@MoeSis Na dann ist doch § 103 BetrVG eindeutig!
18.08.2009 um 00:00 Uhr
Und das soll nun heissen?
Abs.3 sagt: (3) Die Versetzung der in Absatz 1 genannten Personen, die zu einem Verlust des Amtes oder der Wählbarkeit führen würde, bedarf der Zustimmung des Betriebsrats.
Schon klar. Ergo was folgt daraus,wenn der BR zustimmt,oder im schlimmsten Fall das Arbeitsgericht die Entscheidung ersetzt?
Zitat: Absatz 2 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass das Arbeitsgericht die Zustimmung zu der Versetzung ersetzen kann, wenn diese auch unter Berücksichtigung der betriebsverfassungsrechtlichen Stellung des betroffenen Arbeitnehmers aus dringenden betrieblichen Gründen notwendig ist.
Was wären dringende betriebliche Gründe hierzu?
18.08.2009 um 00:04 Uhr
@MoeSis Kann es diesen Fall geben? Vor allem dann, wenn noch Rest-Arbeitsplätze im Betrieb verbleiben?
Verwandte Themen
BAG zur Freistellungspflicht von BRM nach § 37 BetrVG
ÄlterFür alle neu gewählten BR'mitglieder eine interessante Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. BAG, Beschluß vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen:
Hier mal ein Beschluss des Bundesarbeitsgericht, nicht nur für neu gewählte Betriebsräte.
BAG, Beschluss vom 27.6.1990 - 7 ABR 43/89 - Arbeitsentlastung wegen Betriebsratstätigkeit Fundstellen: BAGE 65, 230-238; AP Nr. 78 zu § 37 BetrVG 1972; EzA Nr. 105 zu § 37 BetrVG 1972; NZ
Vorgang in der Einigungsstelle
ÄlterHallo Zusammen, mal wieder ein verzwickter Fall. Eine Versetzung ist in der Eingigungsstelle seit 30.03.12 - wegen mehreren Gutachten und weiteren Behandlungen (Reha usw.) ist der Fall bis heute
Versetzung eines Beamten
ÄlterHallo und guten Abend, wir haben einen Fall eines Beamter wegen einer Versetzung eines Schwerbehinderten im Unternehmen. Der MA soll von Unternehmen A nach Unternehmen B versetzt werden und das zie
Arbeitszeitänderung / Versetzung BR- Mitglied
ÄlterHallo , ich habe mal eine Frage und wäre dankbar , wenn Ihr mir einen Tip geben könntet bzw. eine Enschätzung der Lage. Bin seit 7 Jahren in einer Firma . AT- Vertrag OHNE Angabe der Stundenanzah