Erstellt am 17.08.2009 um 18:50 Uhr von DonJohnson
*Wir sind rechtzeitig gemäß BetrVG in die Planungen mit einbezogen worden. *
Klasse, ist selten, aber was genau ist "rechtzeitig"?
An der Vorstandssitzung könnt ihr als Gremium nciht teilnehmen.
Erstellt am 17.08.2009 um 18:57 Uhr von biberpit
"Rechtzeitig" heisst: Der Architekt wurde beauftragt einen ersten Entwurf vorzustellen und ab diesem Zetraum wurden wir mit einbezogen.
Erstellt am 17.08.2009 um 19:15 Uhr von Kölner
@biberpit
Reicht vollkommen. Und warum wollt Ihr denn dann noch an den Vorstandssitzungen (einer AG?) teilnehmen? Manche BR's verstehen Ihre Aufgaben 'nicht so richtig'...
Erstellt am 17.08.2009 um 19:23 Uhr von Immie
@biberpit
Was entscheiden die denn da?
Und...entscheiden sie allein?
Erstellt am 17.08.2009 um 19:36 Uhr von DonJohnson
Nunja, frühzeitig im Sinne des BetrVG wäre es selbstverständlich, wenn der AG euch im Vorfeld von der Maßnahme informiert hätte. Im Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier noch um die "Grobplanung" handelt, ist es aber auch in meinen Augen ok.
Ich hoffe FASI und Sicherheitsbeauftragter wurden hinzugezogen bei der Planung. Wenn dem alles so ist, steht die Grobplanung und der AG muß entscheiden. Bei dieser Entscheidungsfindung benötigen sie euch nciht - erst wenn vom Plan abgewichen wird.
Erstellt am 17.08.2009 um 19:54 Uhr von biberpit
zu Immie: Entschieden wird, ob und wann der "Neubau" so wie geplant durchgeführt wird.
zu DonJohnsen: Fasi und Sicherheitsbeauftragter waren dabei.
Vielen Dank für Eure Antworten
Erstellt am 17.08.2009 um 19:58 Uhr von DonJohnson
Dann in meinen Augen alles ok...