geplanter Neubau
Moin,
in unserem Betrieb ist ein Neubau geplant. Wir sind rechtzeitig gemäß BetrVG in die Planungen mit einbezogen worden. Alles prima! Haben wir auch einen Anspruch an der Vorstandssitzung teilzunehemen, auf der über den Bau entschieden wird ?
Vielen Dank!
Community-Antworten (7)
17.08.2009 um 20:50 Uhr
*Wir sind rechtzeitig gemäß BetrVG in die Planungen mit einbezogen worden. *
Klasse, ist selten, aber was genau ist "rechtzeitig"?
An der Vorstandssitzung könnt ihr als Gremium nciht teilnehmen.
17.08.2009 um 20:57 Uhr
"Rechtzeitig" heisst: Der Architekt wurde beauftragt einen ersten Entwurf vorzustellen und ab diesem Zetraum wurden wir mit einbezogen.
17.08.2009 um 21:15 Uhr
@biberpit Reicht vollkommen. Und warum wollt Ihr denn dann noch an den Vorstandssitzungen (einer AG?) teilnehmen? Manche BR's verstehen Ihre Aufgaben 'nicht so richtig'...
17.08.2009 um 21:23 Uhr
@biberpit Was entscheiden die denn da? Und...entscheiden sie allein?
17.08.2009 um 21:36 Uhr
Nunja, frühzeitig im Sinne des BetrVG wäre es selbstverständlich, wenn der AG euch im Vorfeld von der Maßnahme informiert hätte. Im Anbetracht der Tatsache, dass es sich hier noch um die "Grobplanung" handelt, ist es aber auch in meinen Augen ok.
Ich hoffe FASI und Sicherheitsbeauftragter wurden hinzugezogen bei der Planung. Wenn dem alles so ist, steht die Grobplanung und der AG muß entscheiden. Bei dieser Entscheidungsfindung benötigen sie euch nciht - erst wenn vom Plan abgewichen wird.
17.08.2009 um 21:54 Uhr
zu Immie: Entschieden wird, ob und wann der "Neubau" so wie geplant durchgeführt wird. zu DonJohnsen: Fasi und Sicherheitsbeauftragter waren dabei.
Vielen Dank für Eure Antworten
17.08.2009 um 21:58 Uhr
Dann in meinen Augen alles ok...
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