Erstellt am 12.08.2009 um 11:43 Uhr von HHHHHHF
Ein Filialleiter ist nicht automatisch ein leitender Angestellter.
Um dieses aber genau zu prüfen, müsst ihr das über einen Anwalt klären lassen.
Dazu fehlen uns hier genauere Angaben so wie es das BetrVG verlangt.
Erstellt am 12.08.2009 um 11:44 Uhr von monalisa
@Wasserelfe,
eine Filialleiterin ist noch lange keine Leitende Angestellte!
Guck doch mal im § 5 BetrVG, IV. Leitende Angestellte, vornehmlich in den Kommentierungen, die ihr - auch wenn ihr ein junger BR seid - zum nachlesen habt.
Erstellt am 12.08.2009 um 11:50 Uhr von Marianna
Wenn Sie nicht die Kompetenzen bei Personalfragen hat,wie ein Geschäftsführer spricht gesetzlich nichts dagegen.Es ist sicher eher ein Gewissenskonflikt.
Erstellt am 12.08.2009 um 11:54 Uhr von Wasserelfe
Sie kann eigenständig Einstellungen und Entlassungen vornehmen. Da dies auch so in dem genannten § auch so drinnen steht, gehen wir auch von einer leitenden Position aus. Aber leider haben wir keine Ahnung was wir nun machen können. Denn freiwillig will sie nicht zurück treten, da sie ja wie schon erwähnt, vorher im BR war.
Erstellt am 12.08.2009 um 12:04 Uhr von Immie
@Wasserelfe
Wenn das so ist erlischt ihr BR Mandat automatisch.
Erstellt am 12.08.2009 um 12:12 Uhr von monalisa
@Wasserelfe,
sie kann nicht alles haben, entweder oder!
Es ist in dem Fall wie 'Immie' sagt - sie ist keine Betriebsrätin mehr!
Also keine Einladungen zur Sitzung mehr! Denkt auch daran, dass ein Ersatzmitglied dauerhaft nachrückt.
Erstellt am 12.08.2009 um 12:17 Uhr von Immie
@wasserelfe
Und das findest du in §24 BetrVG.
Erstellt am 12.08.2009 um 12:23 Uhr von Wasserelfe
@all
Vielen herzlichen Dank für die schnelle und hilfreiche Beantwortung meiner Frage.
VG
Wasserelfe