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Schichtänderung

DDAG
der Dirk aus G.
Aug 2020 bearbeitet

Guten Morgen zusammen, Wenn der Arbeitnehmer gefragt wird ob er sein Dienstplan ändern könnte oder an seinen freien Tag arbeiten kommt und dafür einen anderen Tag frei macht, hat der BR Mitbestimmungsrecht? Muss der BR überhaupt informiert werden wenn im Schichtplan Tage getauscht werden, wenn der Arbeitnehmer gefragt wird und das freiwillig macht?

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Community-Antworten (5)

K
Kjarrigan

07.08.2020 um 11:59 Uhr

Ja der BR ist auch bei Änderungen im Boot - kollektivrecht

Ob der AN das freiwillig macht gehört zum Individualrecht.

K
kratzbürste

07.08.2020 um 12:00 Uhr

Der BR hat bei jeder Schichtplanänderung mitzubestimmen. Der AG kann nicht mit dem Argument die Mitbestimmung aushebeln, in dem er sich auf die Freiwilligkeit der AN beruft.

G
Galaxy

07.08.2020 um 12:55 Uhr

@kratzbürste es sind in solchen Fällen ja immer 2 Seiten einer Medaille. Ich meine, wenn ich von meiner Vorgestzten gefragt werde ob ich tauschen könnte und ich habe die freie Wahl zu sagen ja oder nein ohne das ein "ja" vorausgesetzt wird , dann ist das ok und bedarf nicht zwingend der Mitbestimmung des BR. Umgekehrt genauso, ich frage meine Vorgesetzte und sie kann genauso wertfrei sagen ja oder nein, dann ist das ok. Es gibt halt kurzfristige Termine die in einem seit 4 Wochen genehmigtem Dienstplan nicht eingeplant sind und solange "Geben" und "Nehmen" akzeptiert und wertfrei möglich sind und andere Dienstplanteilnehmer dadurch keinen Nachteil haben kann ich als Betriebsrat gut damit leben in so einem Fall "übergangen" zu werden.

"Der AG kann nicht mit dem Argument die Mitbestimmung aushebeln, in dem er sich auf die Freiwilligkeit der AN beruft. " Das ist stimmig und nicht in Ordnung sondern das Gegenteil von dem, was ich davor beschrieben habe.

Gruß Galayx

G
ganther

07.08.2020 um 13:13 Uhr

"Ich meine, wenn ich von meiner Vorgestzten gefragt werde ob ich tauschen könnte und ich habe die freie Wahl zu sagen ja oder nein ohne das ein "ja" vorausgesetzt wird , dann ist das ok und bedarf nicht zwingend der Mitbestimmung des BR."

sorry aber das sehe ich anders. Wer bestimmt denn wer gefragt wird? es stehen ja wahrscheinlich mehrere Kollegen aus der Schicht zur Wahl. Und nun wird Chefs Liebling gefragt? Oder der korrupte BR-Kollege? Oder die Mami? Da sollte der BR schon mal was dazu sagen. Vielleicht sollte man als BR da nicht zu "kleinteilig" werden, denn sonst wird der AG vielleicht die Wünsche der Kollegen nach einem Tausch zukünftig mit Verweis auf den bösen BR gleich ablehnen. Aber man sollte sich dazu mit dem AG mal grundsätzlich unterhalten. Vielleicht kann man sogar Situationen definieren, die der BR als unkritisch definiert und so schon zustimmt und andere die konkret vorgelegt werden müssen

DDAG
der Dirk aus G.

07.08.2020 um 14:15 Uhr

Ich bedanke mich für die Antworten, hab auf jeden Fall meine Antwort bekommen. Vielen Dank Ein schönes Wochenende und bleibt gesund

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