Behinderung der BR-Arbeit
Hallo zusammen, brauche dringend Euren Rat
Es fand bei uns ein Arbeitstreffen für eine abzuschließende Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit statt, bei der neben einem Vertreter der Geschäftsführung und mir (BR-Vors.) auch ein Vertreter der Landesbehörde f. Arbeitsschutz anwesend waren. Im Nachhinein ist jetzt darüber ein Protokoll aufgetaucht (mehrere Seiten mit Titel Gesprächsnotiz) und schon intern an die Abt.-Leiter verteilt worden. Das Ganze ist inhaltlich falsch, sinnentstellt und enthält angebliche Aussagen von mir. Es ist nicht unterschrieben von mir und dem Behördenmitarbeiter, es wurde auch nicht gesagt, dass Protokoll gerführt werden soll und während dem Gespräch hat niemand mitgeschrieben. (Tonband???) Das Ich sehe das als Angriff gegen meine Person. Der Behördenmitarbeiter würde mir meine Gegendarstellung bezeugen. Gewerksch. Rechtsauskunft kann ich erst morgen einholen. Vielleicht ist es jemandem schon ähnlich ergangen, was kann ich noch tun Danke erst mal
Community-Antworten (2)
11.08.2009 um 22:56 Uhr
@Ellen
ist doch ganz einfach, wenn sogar der Behördenvertreter die von der GF gemachten Aussagen als so nicht zutreffend darstellt. Also eigene Info anfertigen und sofern der Behördenvertreter diese als zutreffend mit unterzeichnet, noch besser, diese dann veröffentlichen. Dann erkennen die AN, dass die Aussagen des AG nicht immer als zutreffend angesehen werden können. Dann hat sich der AG ein großes Eigentor geschossen! Dem AG/ der GF ist es nicht verboten eine Niederschrift über seine Auffassung des Gspräches zu fertigen und zu veröffentlichen. Noch herscht bei uns Meinungsfreiheit.
11.08.2009 um 23:39 Uhr
Ellen Und was lernen wir daraus, dass zu mindest der der zuständige Ausschuss "Arbeitszeit" des Gremiums BR an solchen Gesprächen teilnimmt. Ist der AG nicht damit einverstanden, dann finden eben die Gespräche nicht statt. Hat der BR solch ein Ausschuss noch nicht gebildet, dann sollte er es vor diesem Hintergrund jetzt tun.
Finden Gespräche statt und es wird ein Protokoll erstellt, so erhält jeder Teilnehmer eine Abschrift. Ist ein Teilnehmer mit dem Protokoll nicht einverstanden, sollte er das Geschriebene beanstanden und darauf bestehen, dass seine Richtigstellung dem Protokoll beigefügt und in euren Fall auch bekannt gemacht wird.
Wenn der BR sich "geleimt" fühlt, sollte er die Verhandlung über die angestrebte BV als gescheiter erklären und die Einigungsstelle anrufen.
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