Kann eine Betriebsvereinbarung bei einer Gleitzeitregelung Beschäftitge unterschiedlich behandeln?

Z.B. Mitarbeiter mit mehr als 30 Std./Woche können Gleitzeit in Anspruch nehmen, mit weniger als 30 Std. nicht, bei denen gilt ein fester Plan.

oder würde dies dann z.B. Teilzeitbeschäftigte diskriminieren?

Danke