Betriebsvereinbarung zu Gleitzeit - Ungleichbehandlung ?
Kann eine Betriebsvereinbarung bei einer Gleitzeitregelung Beschäftitge unterschiedlich behandeln?
Z.B. Mitarbeiter mit mehr als 30 Std./Woche können Gleitzeit in Anspruch nehmen, mit weniger als 30 Std. nicht, bei denen gilt ein fester Plan.
oder würde dies dann z.B. Teilzeitbeschäftigte diskriminieren?
Danke
Community-Antworten (2)
11.08.2009 um 16:56 Uhr
@mausibär
wenn die Teilzeitbeschäftigten überwiegend Frauen wären was ja oftmals so ist, könnte man hier eine Benachteiligung wegend es Geschlechtes sehen und entsprechend handeln.
Da aber der BR hier voll in der MB ist kann er hier alle Karten spielen, notfalls bis zur Einigungsstelle
11.08.2009 um 17:25 Uhr
ich dachte eigentlich eher daran, dass Teilzeitbeschäftigte nicht gegenüber Vollzeitbeschäftigten benachteiligt werden dürfen. Die Frage ist: wird jemand benachteiligt und falls ja, wäre dies unzulässig?
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