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Welchen Informationsumfang an Ersatzmitglieder?

B
betriebsratten
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegas,

darf/soll/Kann man auch allen Ersatzmitgliedern den jederzeitigen Zugriff auf Sitzungsprotokolle und Einladungen ermöglichen, selbst für die Sitzungen oder Zeiten wo die Personen nicht Betriebsrat waren, da die regulären Mitglieder alle anwesend waren?

Wie ist das im Gesetz geregelt?

Danke vorab

6.446011

Community-Antworten (11)

C
carrie

11.08.2009 um 16:26 Uhr

@Betriebsratten Um sich ordentlich vorbereiten zu können, sollte sie natürlich auch in "alte Protokolle" sehen dürfen, wenn es nötig ist. Schließlich sollen sie ja in dem einen oder anderen Punkt ihre Stimme abgeben und aus dem Nichts wäre das wohl ziemlich kläglich. Außerdem nimmt das Ersatzmitglied in dem Augenblick der Vertretung alle Rechte und Pflichten in Anspruch, die das normale Mitglied ja auch hat.

W
Waschbär

11.08.2009 um 16:31 Uhr

@Betriebsratten, kaum rufe ich und raschell mit der Futtertüte kommt ihr angelaufen .)))

Du benötigst das genaue § ?? Wie immer .-)

Mal sehen wo ich was finde ich habe da doch so ein Buch ....

W
Waschbär

11.08.2009 um 16:41 Uhr

@Bratten, Also ich sehe die gleichbehandlung im 79 Geheimhaltungspflicht(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, ..... Also hier steht ja klar das sie vergattert sind genau wie BRMs ! Aber um Vergattert zu werden müssen sie erst Aufgeklärt werden !!!! Also auch E.BRMs müssen in der lage sein, nicht nur sporadisch in Dikusionen ein zu steigen, nee sie müssen im Film bleiben ! Dafür ist eine Protoklllführung ja da !!!!! Die Protokolle sind im BR Office .... oder bei allen gut Sortierten BRV (besser innen, weil Männlicher Prakmatismuss,schiesst oft das Wort Ordnung aus )

Du musst die Rechte für die EBRMS scheinbar ableiten. Reicht dir das oder noch genauer ??

W
Waschbär

11.08.2009 um 16:47 Uhr

Begriff des ErsatzmitgliedsErsatzmitglieder nach § 25 BetrVG sind diejenigen, die aufgrund des Wahlergebnisses nicht direkt in den Betriebsrat eingezogen sind. Sie stehen sozusagen „auf Abruf“ bereit. Dies ist dann der Fall, wenn ordentliche Betriebsratsmitglieder auf Dauer ausscheiden oder zeitweilig verhindert sind.

Die Ersatzmitglieder sind im Verhinderungsfalle von ordentlichen Betriebsratsmitgliedern vom Betriebsratsvorsitzenden zu Betriebsratssitzungen nach § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG zu laden

Das muss dann ja heissen , das sie volles Info recht haben.

B
betriebsratten

11.08.2009 um 17:53 Uhr

@waschbär , Carrie und alle

Das gesagte stimmt schon....aber haben Sie IMMER dieses Informationsrecht? Das war die Frage...konkreter: Der dritte nachrücker kommt einmal im Jahr zum Zug...hat aber kontinuierlich Einblick, also auch an den 360 Tagen in denen er eben KEIN BR ist.....

So ok? Habe meine Zweifel.....

B
BRHexe

11.08.2009 um 18:12 Uhr

@Beriebsratten, wir handhaben die Info an die Nachrücker so, das ich als BRV die betreffenden darüber informiere, das sie zur nächsten Sitzung geladen werden und die Protokolle einsehen können, wird in der entsprechenden Sitzung z.B. ein konplexes Thema behandelt, geb ich zusätzlich auch mündlich die Informationen. Nicht alle Nachrücker machen von der Möglichkeit Gebrauch, die Protokolle einzusehen.

Gruss BR-Hexe

D
DerAlteHeini

12.08.2009 um 00:30 Uhr

Betriebsratten Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. Gleiches dürfte auch für die Sitzungsniederschriften gelten. Somit haben nur Mitglieder des BR eine Recht die Niederschriften und auch andere Unterlagen des BR einzusehen. Werden Ersatzmitglieder im Vertretungsfall zu vertretenen Betriebsratsmitgliedern, sind sie, wenn auch auf Zeit, Mitglied im Gremium Betriebsrat und haben so uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen des BR.

Im Vertretungsfall hat jedes vertretende Betriebsratsmitglied die Möglichkeit sich entsprechend von seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit freizustellen um sich auf eine Betriebsratssitzung vorzubereiten oder aber auch um andere notwendige Betriebsratsarbeit zu erledigen. Somit gibt es keinen Grund Ersatzmitglieder mit der Argumentation, "sie müssten auf dem Laufenden sein" oder "sie müssten im Film bleiben", generell die Einsicht in die Sitzungsniederschriften zu gestatten. Das ist Unsinn.

P
paula

12.08.2009 um 13:25 Uhr

Danke Heini! Du hast völlig recht

I
Immie

12.08.2009 um 14:09 Uhr

Das Recht haben sie nicht, aber es gibt Situationen da macht es Sinn.

V
vidries

12.08.2009 um 15:54 Uhr

In der Praxis ist aber doch so ein Verfahren "wenn nötig, erhalten die Ersatzmitglieder Einblick/Zugriffsrechte" ziemlich umständlich, oder nicht? Man müsste entweder gezielt einzelne Informationen weitergeben oder dauernd die Zugriffsrechte auf einzelne Dokumente ändern?

W
Waschbär

12.08.2009 um 16:25 Uhr

@vidries, Ich würde dich erschlagen wenn du dieses von mir Verlagen würdest wenn ich die Zugriffe zuordnen müsste

Wie Immi schon Schrieb ... Es macht SINN auch wenn sie nicht direkt Recht darauf haben.

Welchen Sinn hat es Leute zu Abstimmungen zu Bewegen, welche nicht Komplett im Film sind ? Wäre es nicht Gefährlicher sie mit diesem Halb Wissen abstimmen zu lassen ?

Bei uns sind die EBRMS auch im Film und haben die gleichen Info Rechte wie die BRMS . p.s die EBRMS von Heute sind ggf die BRMs von Moorgen !!!!!

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