Welchen Informationsumfang an Ersatzmitglieder?
Hallo Kollegas,
darf/soll/Kann man auch allen Ersatzmitgliedern den jederzeitigen Zugriff auf Sitzungsprotokolle und Einladungen ermöglichen, selbst für die Sitzungen oder Zeiten wo die Personen nicht Betriebsrat waren, da die regulären Mitglieder alle anwesend waren?
Wie ist das im Gesetz geregelt?
Danke vorab
Community-Antworten (11)
11.08.2009 um 16:26 Uhr
@Betriebsratten Um sich ordentlich vorbereiten zu können, sollte sie natürlich auch in "alte Protokolle" sehen dürfen, wenn es nötig ist. Schließlich sollen sie ja in dem einen oder anderen Punkt ihre Stimme abgeben und aus dem Nichts wäre das wohl ziemlich kläglich. Außerdem nimmt das Ersatzmitglied in dem Augenblick der Vertretung alle Rechte und Pflichten in Anspruch, die das normale Mitglied ja auch hat.
11.08.2009 um 16:31 Uhr
@Betriebsratten, kaum rufe ich und raschell mit der Futtertüte kommt ihr angelaufen .)))
Du benötigst das genaue § ?? Wie immer .-)
Mal sehen wo ich was finde ich habe da doch so ein Buch ....
11.08.2009 um 16:41 Uhr
@Bratten, Also ich sehe die gleichbehandlung im 79 Geheimhaltungspflicht(1) Die Mitglieder und Ersatzmitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, ..... Also hier steht ja klar das sie vergattert sind genau wie BRMs ! Aber um Vergattert zu werden müssen sie erst Aufgeklärt werden !!!! Also auch E.BRMs müssen in der lage sein, nicht nur sporadisch in Dikusionen ein zu steigen, nee sie müssen im Film bleiben ! Dafür ist eine Protoklllführung ja da !!!!! Die Protokolle sind im BR Office .... oder bei allen gut Sortierten BRV (besser innen, weil Männlicher Prakmatismuss,schiesst oft das Wort Ordnung aus )
Du musst die Rechte für die EBRMS scheinbar ableiten. Reicht dir das oder noch genauer ??
11.08.2009 um 16:47 Uhr
Begriff des ErsatzmitgliedsErsatzmitglieder nach § 25 BetrVG sind diejenigen, die aufgrund des Wahlergebnisses nicht direkt in den Betriebsrat eingezogen sind. Sie stehen sozusagen „auf Abruf“ bereit. Dies ist dann der Fall, wenn ordentliche Betriebsratsmitglieder auf Dauer ausscheiden oder zeitweilig verhindert sind.
Die Ersatzmitglieder sind im Verhinderungsfalle von ordentlichen Betriebsratsmitgliedern vom Betriebsratsvorsitzenden zu Betriebsratssitzungen nach § 29 Abs. 2 Satz 6 BetrVG zu laden
Das muss dann ja heissen , das sie volles Info recht haben.
11.08.2009 um 17:53 Uhr
@waschbär , Carrie und alle
Das gesagte stimmt schon....aber haben Sie IMMER dieses Informationsrecht? Das war die Frage...konkreter: Der dritte nachrücker kommt einmal im Jahr zum Zug...hat aber kontinuierlich Einblick, also auch an den 360 Tagen in denen er eben KEIN BR ist.....
So ok? Habe meine Zweifel.....
11.08.2009 um 18:12 Uhr
@Beriebsratten, wir handhaben die Info an die Nachrücker so, das ich als BRV die betreffenden darüber informiere, das sie zur nächsten Sitzung geladen werden und die Protokolle einsehen können, wird in der entsprechenden Sitzung z.B. ein konplexes Thema behandelt, geb ich zusätzlich auch mündlich die Informationen. Nicht alle Nachrücker machen von der Möglichkeit Gebrauch, die Protokolle einzusehen.
Gruss BR-Hexe
12.08.2009 um 00:30 Uhr
Betriebsratten Betriebsratssitzungen sind nicht öffentlich. Gleiches dürfte auch für die Sitzungsniederschriften gelten. Somit haben nur Mitglieder des BR eine Recht die Niederschriften und auch andere Unterlagen des BR einzusehen. Werden Ersatzmitglieder im Vertretungsfall zu vertretenen Betriebsratsmitgliedern, sind sie, wenn auch auf Zeit, Mitglied im Gremium Betriebsrat und haben so uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen des BR.
Im Vertretungsfall hat jedes vertretende Betriebsratsmitglied die Möglichkeit sich entsprechend von seiner arbeitsvertraglichen Tätigkeit freizustellen um sich auf eine Betriebsratssitzung vorzubereiten oder aber auch um andere notwendige Betriebsratsarbeit zu erledigen. Somit gibt es keinen Grund Ersatzmitglieder mit der Argumentation, "sie müssten auf dem Laufenden sein" oder "sie müssten im Film bleiben", generell die Einsicht in die Sitzungsniederschriften zu gestatten. Das ist Unsinn.
12.08.2009 um 13:25 Uhr
Danke Heini! Du hast völlig recht
12.08.2009 um 14:09 Uhr
Das Recht haben sie nicht, aber es gibt Situationen da macht es Sinn.
12.08.2009 um 15:54 Uhr
In der Praxis ist aber doch so ein Verfahren "wenn nötig, erhalten die Ersatzmitglieder Einblick/Zugriffsrechte" ziemlich umständlich, oder nicht? Man müsste entweder gezielt einzelne Informationen weitergeben oder dauernd die Zugriffsrechte auf einzelne Dokumente ändern?
12.08.2009 um 16:25 Uhr
@vidries, Ich würde dich erschlagen wenn du dieses von mir Verlagen würdest wenn ich die Zugriffe zuordnen müsste
Wie Immi schon Schrieb ... Es macht SINN auch wenn sie nicht direkt Recht darauf haben.
Welchen Sinn hat es Leute zu Abstimmungen zu Bewegen, welche nicht Komplett im Film sind ? Wäre es nicht Gefährlicher sie mit diesem Halb Wissen abstimmen zu lassen ?
Bei uns sind die EBRMS auch im Film und haben die gleichen Info Rechte wie die BRMS . p.s die EBRMS von Heute sind ggf die BRMs von Moorgen !!!!!
Verwandte Themen
Ersatzmitglieder vorsätzlich getäuscht
ÄlterHallo. Bei uns im Betrieb (7er Gremium) wurden 3 Ersatzmitglieder zur Sitzung eingeladen. Die Ersatzmitglieder wurden gebeten nur bei zwei beschlüssen mit abzustimmen. Danach hat einer der Ersa
Ersatzmitglieder auf sich allein gestellt - Können auch Ersatzmitglieder die Geschäfte führen?
ÄlterWas passiert, wenn bei einem dreiköpfigen BR alle drei ordentlich verhindert sind? Können auch Ersatzmitglieder die Geschäfte führen, Erklärungen des Arbeitgebers entgegennehmen und Beschlüsse fassen?
Arbeitgeber unterrichtet Ersatzmitglieder selbst?!?
ÄlterHallo, brauche ein paar Infos dazu, wie Ersatzmitglieder informiert werden müssen. Durch eine Listenwahl mit mehreren Listen ist die Anzahl der Ersatzmitglieder recht hoch, aber nur die Kollegen, d
Wie lade ich Ersatzmitglieder richtig ein?
ÄlterWir sind ein neu gewählter Betriebsrat mit 7 Mitgliedern, sowie 6 Ersatzmitglieder. Durch Homeoffice, kurzfristige Dienstreisen und Erkrankungen (Corona) kommt es häufiger vor, das Betriebsratsmitglie
Wahlvorstand hat Ersatzmitglieder nicht ermittelt - was tun?
ÄlterHallo Forum Die Wahl ist gelaufen und ich jetzt BR-Vorsitzender. Aus die Frage bei der konstituierenden Sitzung, wer denn die Ersatzmitglieder sind und in welcher Reihenfolge diese zu laden sind, t