Erstellt am 11.08.2009 um 06:36 Uhr von MonaLisa
@speedy,
diese 24 Monate waren ohne Sachgrund und nun kann der AG weiterhin befristen - mit Sachgrund - und wenn der AG im neuen Jahr weitere Sachgründe hat, kann er das sogar jahrelang....
§ 14 TzBfG
Erstellt am 11.08.2009 um 06:57 Uhr von kainil
Hallo Speedy,
wie MonaLisa ist korrekt. Trotzdem sollte jeder MA mit Sachgrundverträgen seinen Vertrag von der GEW oder einem RA prüfen lassen, da diese oftmals Fehler enthalten, so das aus diesen Verträgen teilweise unbefristete werden.
Erstellt am 11.08.2009 um 08:02 Uhr von neskia
Natürlich lasst ihr die weitere Befristung zu. Dann hat jeder MA die Chance den Sachgrund überprüfen zu lassen.