Weiterbildung verweigert
Servus,
im Gremium hätte ich mir einen Termin für ein wichtiges Grundseminiar ausgesucht u im Gremium vorgelesen. Dabei hat die BRV ohne das Gremium abstimmen zu lassen bzw. es überhaupt aufzunehmen (Tagesordnungspunkt) sofort verweigert. Mit den Worten: "Am Besten wir fahren gar nicht, und dem Betrieb können wir dadurch Geld sparen".
Was kann ich tun? Wo würde es im Gesetz stehn damit mir Grundseminare zustehen?
Ich bitte um Hilfe. Danke
Kieling Michael
Community-Antworten (6)
05.08.2020 um 12:06 Uhr
BR-Mitglieder haben die Pflicht sich schulen zu lassen, wie sollen sie sonst ihre Aufgaben kompetent wahr nehmen? Das sollte man der BRV dringend klar machen, ansonsten abwählen.
05.08.2020 um 12:17 Uhr
Die BRV ist verpflichtet, diesen Punkt auf die Tagesoerdnung zu setzen, wenn die mindestens 25% der BRmitglieder sies beantragen. Vergleich :
§ 29 BetrVG - Einberufung der Sitzungen - (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Weigert sie sich, erfüllt sie den Tatbestend der Verletzung gesetzlicher Pflichten und könnte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aus dem BR ausgeschlossen werden. Vergleich :
§ 23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten - (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
05.08.2020 um 12:18 Uhr
Die BRV ist verpflichtet, diesen Punkt auf die Tagesoerdnung zu setzen, wenn die mindestens 25% der BRmitglieder sies beantragen. Vergleich :
§ 29 BetrVG - Einberufung der Sitzungen - (3) Der Vorsitzende hat eine Sitzung einzuberufen und den Gegenstand, dessen Beratung beantragt ist, auf die Tagesordnung zu setzen, wenn dies ein Viertel der Mitglieder des Betriebsrats oder der Arbeitgeber beantragt.
Weigert sie sich, erfüllt sie den Tatbestend der Verletzung gesetzlicher Pflichten und könnte in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren aus dem BR ausgeschlossen werden. Vergleich :
§ 23 BetrVG - Verletzung gesetzlicher Pflichten - (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.
05.08.2020 um 14:09 Uhr
Davon ganz abgesehen ist der BRV nicht der CHEF! Es ist doch super wenn BRM sich weiterbilden! Frage, um welches Thema geht es in dem Grundlagen- Seminar?
05.08.2020 um 14:52 Uhr
@BRSB => es geht um das Kompakt 2 Seminar Grundlagen Ich möchte mich bei BRSB, Challenger, Rakshazar etc.. herzlichst für das Feedback bedanken u. sehe eure Antwort genau so.
SG Michael
05.08.2020 um 16:32 Uhr
zum Thema, wo steht der Schulungsanspruch im Gesetz, siehe § 37 Abs. 6+7 BetrVG und für genauere Infos, welche Schulungen/Seminare darunter fallen, siehe Fitting §37 Pkt. 138ff., insbesondere Pkt 149
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