Deutscher Arbeitsvertrag aber für 3 Wochen in Österreich. Welches Recht zählt?
Ich bin beruflich 3 Wochen in Wien. Berufsbeschreibung Serviceingenieur. Soweit alles ok. Nun will mein Kunde dass ich jeden Tag zwischen 10 und 12 Stunden arbeite. Nach österreichischen Gesetz ok ( bis 12 Std.), nach deutschem Gesetz max. 10 Stunden. Nach österreichischen Gesetz würde mir ja dann auch für jede Überstunde 50% Zuschlag zustehen die mir nach deutschen Recht (mein Arbeitsvertrag) nicht zusteht. Wer kann mir das aufklären, was wo jetzt eigentlich zählt?
Vielen Dank
Stefan
Community-Antworten (2)
29.07.2020 um 23:11 Uhr
Da gilt deutsches Recht für dich
30.07.2020 um 11:15 Uhr
Du hast einen deutschen Arbeitsvertrag. Auch wenn du ins Ausland zur Arbeit entsendet wirst, gilt deutsches Recht. Deswegen haben ja soviele Reeder ihre Schiffe ins Ausland tranferiert und lassen diese unter den entsprechenden Länder-Flaggen fahren, damit Sie deutsches Recht umgehen können. Es gibt auch nach deutschem Recht die Möglichkeiten in Ausnahmefällen (!!) mehr zu Arbeiten. Wenn z.b. davon Leib und Leben abhängt oder die Firma unrebarable Schäden davon trägt. Diese scheint mir aber in deinem Fall so nicht zu sein. Weiterhin kann dir der Kunde sowieso die Arbeitszeit nicht vorschreiben. Dies sollte er mit deinem AG besprechen.
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