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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

fahrantrag

B
Brotherhood
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin ein br mitglied und leite vor kurzem die wahl für aufsichtsrat als vorsitzender. Neulich musste ich zur einer sitzung in ein anderes werk fahren. Das problem ist dass ich vergessen habe ein fahrantrag zu stellen bzw ich dachte ich hätte es schon getan Gefahren bin ich mit privatwagen. Nun habe ich ein gespräch mit perso und wl. Was kann im schlimmsten fall auf mich zu kommen?

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Community-Antworten (7)

K
Kölner

22.12.2014 um 09:19 Uhr

Eine Abmahnung könnte es geben wegen unerlaubten Fehlens am Arbeitsplatz... ...aber das ist hypothetisch! Ich würde mich nicht kirre machen und abwarten, was sie genau wollen. Dann kann man reagieren.

B
Brotherhood

22.12.2014 um 10:35 Uhr

Ich hatte ein beleg ausgefüllt aufbezahlt freistellung. Das bedeutet dass ich nicht unentschuldigt gefehlt habe

C
Casandra

22.12.2014 um 10:40 Uhr

Kinn hoch, Brust raus und los geht’s!

P
Pickel

22.12.2014 um 12:07 Uhr

Wir kennen hier nicht eure detaillierte Situation. Fahranträge könnten zB für Versicherungsabrechnungen mit der BG notwendig sein oder eben zur Freigabe von Privat-KM-Erstattungen.

Wie auch immer, das könnte natürlich angemahnt oder abgemahnt werden und du müsstest es akzeptieren - hast eben einen Fehler gemacht. Also besser in Zukunft aufpassen und es ist ohne Folge.

K
Kulum

22.12.2014 um 12:42 Uhr

Hö? Fahranträge für Versicherungsabrechnungen bei der BG? Sicher, dass du weißt wovon du redest? btw, akzeptieren muss man gar nichts

P
Pickel

22.12.2014 um 12:59 Uhr

Kulum ja ich bin mir sicher.

In vielen Unternehmen ist die Wegeversicherung so organisert dass ein Pauschalbetrag pro Fahrt an die Versicherung überwiesen wird. Und diese Beträge werden über die Fahranträge ermittelt. Kommt es hier zu Unregelmäßigkeiten und die Versicherung bekommt Wind davon, hat der AG ein Problem.

K
Kulum

22.12.2014 um 13:04 Uhr

Pfffft, alles klar. Mach einfach weiter.

Das Niveau hat aber schon n bissl gelitten hier seit ich das letzte Mal reingeschaut habe. Für dich Schlauberger mal hier die Beitragsberechnung der BG:

http://www.dguv.de/de/Ihr-Partner/Arbeitgeber-Unternehmer/Die-Beitragsberechnung/index.jsp

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