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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitswegeunfall

N
Nicolas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen

Frage zum Arbeitsweg. Auf dem Rückweg von einer betrieblichen Schulung kam ein Mitarbeiter mit seinem Privatfahrzeug bei Bltzeis von der Strasse ab und überschlug sich. Ist das Auto über den Betrieb versichert. Da der Mitarbeiter nur Teilkasko versichert war wurden nur die Glasschäden seiner privaten Autoversicherung ausgezahlt. Besteht da für den Betrieb eine Haftungsplicht?

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Community-Antworten (7)

A
alterBrummbär

12.02.2011 um 10:19 Uhr

@Nicolas, gibt es eine Reisekostenregelung im Betrieb? Ansonsten könnte man über § 670 BGB nachdenken.

K
Kölner

12.02.2011 um 10:42 Uhr

@alterBrummbär Eine Versicherung des AG würde vll. greifen, wenn der AN von der Schulung zur Arbeitsstätte gefahren wäre...oder?

A
alterBrummbär

12.02.2011 um 10:56 Uhr

@Kölner, das man dann als Arbeitsunfall werten könnte. Aber wenn keine Regelung getroffen wurde ( Dienstreiseversicherung ), könnte es schwierig sein, solches über den 670er BGB zu regeln.

A
alterBrummbär

12.02.2011 um 11:24 Uhr

Andere Möglichkeit; Wird der private PKW eines Arbeitnehmers für eine Dienstreise verwendet und dabei gestohlen (dürfte auch für Unfall gelten), so kann der Arbeitnehmer die Aufwendungen infolge des dadurch verursachten Schadens als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit abziehen.

W
wahlvst

12.02.2011 um 14:09 Uhr

Hier dürfte es ausschlaggebend sein, ob der private Pkw auf Verlangen/Anweisungd es AG eingesetzt wurde. Weiter ob es ggf. eine Reisekostenregelung gibt welche Regelungen hierzu haben.

Aber, i.d.R. ist alles mit der Km-Pauschale abgedeckt. Sie dient u.a. ja auch für ggf. nitwenige Versicherungskosten. Man kann ja auch Vollkasko tageweise abschließen.

Ansonsten ist es vergleichbat mir der Fahr zur Arbeit, also Privatsache.

Hier wäre u.a. dann auch noch das Mitverschulden zu prüfen, denn bei Blitzeis sollte man wegen der bekannten Gefahren das Auto stehen lassen/ abstellen. Letztlich wäre auch noch ein Blick auf die richtige Bereifung zu machen.

A
alterBrummbär

12.02.2011 um 14:15 Uhr

wahlvst, ##bei Blitzeis sollte man wegen der bekannten Gefahren das Auto stehen lassen/ abstellen.##

..aus diesem Grund hab ich immer meinen Heli auf dem Gepäckträger.

W
wahlvst

12.02.2011 um 14:26 Uhr

alterBrummbär

Schon einmal etwas von Parkplätze/Parkmöglichkeiten gehört? Es ist nun einmal so und ergibt sich auch aus § 1 StVO, dass man sich im Straßenverkehr so verhalten muss das man andere nicht gefährdet. Das beinhaltet auch, dass man sofern die Straßenverhältnisse und die Bereifung eine sichere Nutzung des Pkw nicht zu lässt diesen abstellen muss. Also bei Blitzeis nicht einfach wieter fährt wenn eine Parkmöglichkeit gegeben wäre.

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