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Abteilungen aufteilen in eine Holding - mitbestimmungspflichtig?

R
ruderer
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, habe heute zufällig erfahren, dass die Firma eine Ausgliederung von Abteilungen in eine Holding plant Das ist doch mitbestimmungspflichtig? Dank für die Hilfe Ruderer02

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Community-Antworten (1)

L
Lotte

28.07.2009 um 20:26 Uhr

ruderer, auf den ersten Blick sieht mir das nach § 111 BetrVG aus. Schau da mal rein und auch in die Kommentierung.

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