Mitarbeitergesprächen mit/ohne Zielvereinbarungen
hallo an alle,
greift § 72 Abs. 4 Nr. 9 LPVG bez. des führen von mitarbeitegesprächen mit/ohne zielvereinbarungen? oder kann jeder chef/vorgesetzter seine eignen gespräche führen und diese in einer eigenen akte blegen? sind diese gesprächsprotokolle nicht auch auschschliesslich in der personalakte der jeweiligen personalakte der dienststelle/personalbateilung zu führen?
freu mich auf eine antwort. danke
Community-Antworten (6)
24.07.2009 um 20:59 Uhr
@brisco, soweit es sich um die Einführung von Mitarbeitergesprächen mit Zielvereinbarungen handelt ist der PR im Boot. VGH BW, Beschl. v. 09.05.2000 - PL 15 S 2514/99, PersV 2000, 528
24.07.2009 um 21:05 Uhr
danke schon einmal. unter: http://www.gew-aachen.de/assets/applets/Lehrerrat_2009_GEW.pdf steht unter berufung auf das lpvg das dieses auch ohne zielvereinbarungen gelte. die frage, die ich mir noch stelle: was sind zeilvereinbarungen? ist das nicht sehr dehnbar?
lg
24.07.2009 um 21:24 Uhr
@brisco schlau wäre, hierzu eine Dienstvereinbarung abzuschließen! Wir haben es geschafft, zwar nur eine BV über die Führung von MA Gesprächen und die Zielvereinbarungen dürfen sich nur auf die berufliche Entwicklung des MA beziehen, aber immerhin!
Hier noch zwei Links zu dem Thema:
http://kommunalverwaltung.verdi.de/themen/zielvereinbarungen
http://www.soliserv.de/pdf/zielvereinbarung-it.dienstleister.pdf
24.07.2009 um 23:36 Uhr
"Wer vom Ziel nicht weiß, kann den Weg nicht finden." Christian Morgenstern
25.07.2009 um 01:55 Uhr
@, kriegsrat aber, Umsicht ist der genetische weibliche Elternteil eines Behältnisses mit Kaolinprodukten einer höheren Brenntemperatur.
25.07.2009 um 03:10 Uhr
"Wer sich am Ziel glaubt, geht zurück !"
Lao-Tse
ich danke euch !
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