hallo an alle,

greift § 72 Abs. 4 Nr. 9 LPVG bez. des führen von mitarbeitegesprächen mit/ohne zielvereinbarungen? oder kann jeder chef/vorgesetzter seine eignen gespräche führen und diese in einer eigenen akte blegen? sind diese gesprächsprotokolle nicht auch auschschliesslich in der personalakte der jeweiligen personalakte der dienststelle/personalbateilung zu führen?


freu mich auf eine antwort. danke