Mitbestimmung bei Festlegung einer Sitzordnung
Hallo zusammen, bisher konnten die Kolleginnen und Kollegen in unserem Betrieb (Großraumbüro) ihren Platz frei wählen. Unser Arbeitgeber hat vor, dies demnächst zu ändern. Die Kolleginnen und Kollegen sollen dann in ihrem jeweiligen Team zusammen sitzen (die Teams tun alle dasselbe!). Unser Arbeitgeber ist der Meinung, dass die nicht mitbestimmungspflichtig sei, wir als BR sind der Meinung, dass dies eine Frage der betriebliche Ordnung ist und dies damit mitbestimmungspflichtig ist. Was ist richtig?
Community-Antworten (6)
23.07.2009 um 10:57 Uhr
Guck Dir mal §§90+91 BetrVG an.
23.07.2009 um 11:16 Uhr
Ich sehe hier kein Mitbestimmungsrecht nach § 87 oder 90 + 91 BetrVG. Die Gruppenarbeit wird ja bereits durchgeführt, an den Arbeitsplätzen und Aufgaben ändert sich nichts, ausser dass der Stuhl evtl. jetzt woanders steht. Dies sehe ich als eine Organisationsentscheidung des AG an. Es ist keine Versetzung. Im Übrigen muss ich mal fargen ob ihr keine anderen Probleme habt?
23.07.2009 um 12:07 Uhr
@rolfo: bei §§90f geht es auch nicht um Versetzung, sondern um "Planung und Gestaltung der Arbeitsplätze". Hier hat der BR verbriefte Info- und Beratungsrechte §90(1) Nr.4 + 90(2). Falls durch die Umgestaltung MA "über Gebühr belastet" werden, gibt es in §91 auch Mitbestimmung. (Ist im vorliegenden Fall zwar unwahrscheinlich - aber ohne meine Glaskugel würde ich auch nicht einfach die MBR verneinen...
23.07.2009 um 12:22 Uhr
Nachtrag vom Verfasser der Frage wir sind wie gesagt ein Großraumbüro (Callcenter) in der die TECHNISCHEN ÜberwachungsMÖGLICHKEITEN schon sehr weit sind. Wenn die neue Sitzordnung greift, sitzt der direkte Vorgesetzte mit der der Reihe der Kolleginnen und Kollegen und die Kollegen befürchten eine noch stärkere Überwachung. Zum anderen kennen sich Kollegen teilweise über 10 Jahre und wollen auch in Zukunft zusammen sitzen. Da diese aber nicht in einem Team sind, wird dies nicht mehr möglich sein.
23.07.2009 um 12:37 Uhr
acha, jetzt kommen wir der Sache näher, aber private Gründe, ( weil sich Kollegen schon 10 Jahre kennen usw.) ist bestimmt kein Grund der Neuorganisation zu widersprechen. @ Petrus Gebe dir insofern recht, aber es wird weder eine Planung anderer Arbeitsplätze noch die Gestaltung der Arbeitsplätze in Betracht kommen, bleibt ja alles beim alten, ausser der Stuhl wird an einen anderen Platz gerückt. Könnte mir auch durchaus vorstellen, dass der AG wegen der privaten Gründe sich dazu entschlossen hat die Teams auch räumlich zusammenzulegen, lässt sich ja auch effektiver arbeiten. Und was die Überwachungsmöglicghkeit des Vorgesetzten angeht sehe ich auch keinen Ansatzpunkt. ( Sitzen doch sowieso alle in einem Großraumbüro )
23.07.2009 um 15:25 Uhr
@rolfo: mit den aktuellen Infos hast Du wohl recht. "Im Team zusammensitzen" kann in einem Großraumbüro auch anders aussehen, als nur dem Tausch von Stühlen an schachbrettartig angeordneten Normschreibtischen. Ich sitze auch in einem "Open Office". Bei der letzten Umsetzaktion wurden hier nicht nur Schreibtische getauscht, sondern eben auch Möbel bewegt: Schränke und Schreibtische sind anders angeordnet, Besprechungsecken an einem anderen Platz, usw. Und da hat der BR dann schon ein wachsames Auge darauf, dass bei den einen nicht die Sonne direkt auf den Monitor scheint ("Ich seh nix!"), während andere zwischen 2-m-Schränken quasi in der Dunkelkammer sitzen ("Ich seh auch nix!"). Die Frage, ob die Teams zusammensitzen, war aber nie eine. Für die Kommunikation mit langjährigen Bekannten gibt's ja die Pausen. Und wenn ich arbeite, ist der Nebensitzer, der ja sein Pensum auch schaffen muss, relativ egal (von "Spezialfällen" mit extremem Zigaretten- oder Knoblauchkonsum mal abgesehen).
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