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Betriebsrat und Sitzordnung - Kann ich da den Betriebsrat einschalten?

G
georggeorg
Jan 2018 bearbeitet

Arbeite in einem Büro mit 7 Leuten, in dem es oft sehr laut zugeht. Auf Antrag einer Kollegin, die sich durch Lautstärke gestört fühlt, muss ich nach einem Beschluss unseres Abteilungsleiters den Platz mit ihr tauschen - obwohl ich dies nicht will und es auch eöußert habe. Jetzt aber sitze ich in diesem extrem lauten Eck und habe Angst, dass ich gar nicht mehr konzentriert arbeiten kann. Kann ich da den Betriebsrat einschalten? Zusätzliches Problem: Die Kollegin ist selbst Betriebsratschefin.

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Community-Antworten (2)

S
skysurfer5

24.06.2008 um 22:39 Uhr

@georggeorg,

§ 82 BetrVG, der für Dich interessant sein kann.

Du kannst nach § 84 BetrVG von Deinem Beschwerderecht GEBRAUCH machen und eine Eingabe an den BR vornehmen. Sollte dieser die Beschwerde nach § 85 zustimmen, so muß der BR beim AG auf Abhilfe dieses Umstandes hinwirken.

Da es ja anscheinend zu laut ist und sogar die BR-Vorsitzende diesen Umstand bemängelt hat, liegt es hier am BR, es abzustellen. Der BR hat auch u.a. auf den Arbeitsschutz zu achten. Und Lärmbelästung kann zu Konzentationsstörungen und somit zu Fehlern führen.

Einem BR-Mitglied darf durch sein Ehrenamt weder Vorteile noch Nachteile entstehen. Aber dieser Eindruck könnte durch deine Aussage derzeit entstehen.

skysurfer5

RW
rainer w

25.06.2008 um 00:30 Uhr

Siehe auch Arbeitsstättenverordnung

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