Bedingungen für die Nachfrist für die Abgabe von Vorschlaglisten?
Hallo! Ich wollte wissen ob es bei einer Betriebswahl eine Nachfrist für das Einreichen von Vorschlaglisten gibt? Wenn ja an welche Bedingungen ist diese Nachfrist geknüpft? Vielen Dank für viele Antworten.
Community-Antworten (1)
22.07.2009 um 13:51 Uhr
Ja, es gibt eine Nachfrist von einer Woche. Aber nur, wenn innerhalb der ursprünglichen Frist keine gültige Liste eingereicht wurde.
Siehe § 9 Wahlordnung.
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