Welcher Betriebsrat ist zuständig?
Bei uns im Betrieb wurde vor Jahren die Küche geoutsourced. Die Mitarbeiter sind nun über eine andere Firma bei uns eingestellt. Diese Firma besitzt nun einen eigenen Betriebsrat. Es sollen nun die organisatorischen Abläufe umgestellt werden. Z. B. die Arbeitszeiten. Welcher Betriebsrat ist nun zuständig?
Community-Antworten (4)
21.07.2009 um 18:51 Uhr
Hallo Maclogic, analog zum Verfahren bei der Eingruppierung von Leiharbeitnehmern würde ich davon ausgehen, dass für Arbeitszeiten der Leiharbeitnehmer der Betriebsrat des Verleihers zuständig ist (zur Eingruppierung s. BAG-Beschluss vom 17. Juni 2008 1 ABR 39/07 - danach beschränkt sich das Mitbestimmungsrecht des Entleiherbetriebs auf die Einstellung als personelle Maßnahme).
21.07.2009 um 19:00 Uhr
Hallo Maclogic Und diese andere Firma ist nicht zufällig eine beherschte Tochter,gehört auch eurem Chef,oder hat den identischen Geschäftsführer wie ihr? Wenn dies alles nicht zutrifft,was hattet ihr dann vorher mit den ehemaligen Mitarbeitern aus der Küche zu tun?
21.07.2009 um 19:08 Uhr
Maclogic
für die Mitebstimmungspflichtigen Dinge der AN der anderen Firma ist dessen BR zuständige. Hier wurden ja Bereiche, hier die Küche "outsourced" auf deutsch "verkauft". Es sind somit nicht mehr euere AN. Dies hier ist nicht mit Leiharbeitneher zu vergleichen.
21.07.2009 um 21:17 Uhr
Ich bedanke mich für eure Antworten, welche sehr aufschlussreich sind. Viele Grüße
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