Erstellt am 20.07.2020 um 15:50 Uhr von takkus
Also wenn ich es richtig verstehe, seid ihr ab 08.08.2020 nur noch 3 BRM incl. der Erkrankten stellv. BRV? Im Umkehrschluss: ihr seid derzeit nur 4 BRM incl. der arbeitsunfähigen BRV? Oder hab ich grad einen Knoten im Kopf?
Erstellt am 20.07.2020 um 15:53 Uhr von Woody_1975
Erstellt am 20.07.2020 um 16:03 Uhr von takkus
M.A.n. hättet ihr schon längst Neuwahlen einleiten müssen.
Erstellt am 20.07.2020 um 16:36 Uhr von Woody_1975
naja im Grunde reichen ja 3 Mitglieder bei einem 5er Gremium. Wir sind halt für eine bestimmte Zeit nur zu Zweit (geschätzt 1-2 Monate)
Erstellt am 20.07.2020 um 17:10 Uhr von seehas
Wenn der BR nach dam Nachrücken aller Ersatzmitglieder nicht mehr auf die vorgeschriebene Zahl an Mitgliedern kommt sind unverzüglich Neuwahlen einzuleiten (§13, 2 BetrVG). Höchste Zeit für Neuwahlen.
Der BR ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Mitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt (§33 (2) BetrVG), in eurem Fall sind das drei Mitglieder. In einer Sitzung an der weniger als drei Mitglieder teilnehmen können keine wirksamen Beschlüsse gefasst werden.
Erstellt am 20.07.2020 um 20:31 Uhr von Kratzbürste
Sehe ich auch so. Rummauscheln ist jetzt nicht der richtige Weg. Bestellt einen Wahlvorstand.
Erstellt am 21.07.2020 um 08:22 Uhr von takkus
Moin,
"naja im Grunde reichen ja 3 Mitglieder bei einem 5er Gremium. Wir sind halt für eine bestimmte Zeit nur zu Zweit " -> also Woody_1975: das erkläre mal. Ich habe ja den Eindruck, Du bist komplett auf dem (sogenannten) Holzweg.....
Ich bin da ganz bei seehas
Erstellt am 21.07.2020 um 09:22 Uhr von Woody_1975
Danke für die Antworten und Hinweise, dann gehen wir das Thema Wahlvorstand / Neuwahlen mal an!