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Wer haftet bei einem Schaden wegen nicht erlasserner BV?

W
Wolfsblut
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leute,

ich hab mal eine Frage, wenn der Betriebsrat es nicht unterstützt, dass eine BV zur Internetnutzung erlassen wird, wer hafte dann bei einem Schaden oder Mißbrauch?

Ich danke euch schon für eure Antworten.

LG Wolf

6.65408

Community-Antworten (8)

E
Erwin

20.07.2009 um 20:22 Uhr

@Wolfsblut

ganz einfach, der Arbeitnehmer der gegen seine arbeitsvertragliche Pflichten verstößt. Die private Nutzung des Internet gehört nicht zu den arbeitsvertragliche Pflichten / Aufgaben der AN.

Es muss kein BR hierzu eine BV abschließen auch wenn es durchaus Sinn macht.

Aber von welchem Schaden oder Mißbrauch sprichst Du eigentlich??

W
Wolfsblut

20.07.2009 um 20:39 Uhr

Hallo,

danke für deine Antwort.

Meiner Meinung nach muss der Betriebsrat die entsprechende Gesetze überwachen und auch einhalten. Das kann er aber nicht, wenn er keine Regeln aufstellt oder mitwirkt. Ich spräche von Schäden die im Bereich des kriminellen liegen, also alles was das StGB hergibt.

LG Wolfsblut

R
rainerw

20.07.2009 um 20:47 Uhr

Wenn es hier uns STGB geht ist nicht der BR dafür da dies zu tun. BR´s sind keine Ankläder und keine Richter. Und über was soll der BR eine BV abschliessen was im Strafgesetzbuch schon geregelt ist.

W
Wolfsblut

20.07.2009 um 20:53 Uhr

Hallo,

was geschieht mit dem Datenschutzgesetz? Wenn keine Regelungen getroffen werden, kann der Datenschutz auch nicht erfüllt werden. Wie schon geschrieben, muss der BR die Gesetze und Vorschriften kontrollieren (auch im Bereich Datenschutz), wie soll er das aber machen ohne geeigneter BV. Warum werden BV's erstellt? Damit es Spielregeln gibt! Und hier muss der BV mitwirken und nicht nur immer darauf hinweisen, dass er Rechte hätte. Aber auch pflichten!! Stimmts? :-)

LG Wolfsblut

R
rainerw

20.07.2009 um 20:57 Uhr

Zur Einhaltung des Datenschutzes ist der Datenschutz beauftragte zuständig. Ich hoffe doch das ihr einen habt? Wenn nicht liedt hier ein Versäumnis des AG vor. Das Datenschutzgesetz ist ja geschrieben , was soll man darüber in einer BV regeln?

E
Erwin

20.07.2009 um 21:04 Uhr

@Wolfsblut Es gibt doch das Datenschutzgesetz dort ist geregelt was man darf und was nicht. Also einfahc einmal nachlesen. Der BR neben oder gemeinsam mit dem Datenschutzbeauftragten nur darüber wachen, dass der AG nicht gegen das Datenschutzgesetz verstößt. Dazu bedarf es aber keiner BV.

Ich habe eher den Eindruck, dass Du gerne das Internet privat nutzen möchtes oder nutzt, und hierfür gerne eine positive Regeluzng (BV) haben möchtest.

Es gibt weiter auch ein ganze Menge Urteile zum Thema "Internentnutzung auf dem geschäftl. PC" auch vom BAG, also alles geklärt. Einfach nur noch beachten.

Abschließend nochmals, das BetrvG gibt dem BR die Möglichkeit BV´n abzuschließen, teils kann er sie sogar erzwingen. Er muss es aber nicht, er kann / darf!

W
Wolfsblut

20.07.2009 um 21:07 Uhr

Der DSB kann aber nur die Gesetze einhalten, wenn es Reglungen dafür gibt. Es kann nicht nur ein DSB bestellt werden der darauf hinwirkt die Gesetze einzuhalten und Bestimmungen rausgibt und trotzdem ist die IT offen wie ein Scheunentor. Das funktioniert leider nicht. Der DSB muss mit dem BR insofern zusammen arbeiten und Reglungen ausarbeiten. Was geschieht mit dem Recht der Archivierung? Wenn alle Mitarbeiter noch die duldung im Unternehmen leben, dass sie private E-Mails versenden und empfangen können. Wie soll der AG hier die Archivierung erfüllen, die Mails archiveiren und dann eine Klage vom AN erhalten? Du siehst wohin dieses Problem führt. Es gibt gute Gründe hier eine BV zu erstellen und das kann/soll der BR nicht verhindern.

LG Wolfsblut

E
Erwin

20.07.2009 um 21:27 Uhr

@Wolfsblut

Ich schlage vor, bei den nächste BR-Wahlen stellt Du dich zur Wahl und findest genügend Wähler welche Dir die Stimme geben. Dann kannst Du ja als BRM alles das umsetzen was Du denkst. Zumindets kann Du es versuchen.

Nochmals, es gibt das Datenschutzgesetz und dort ist alles gereglt was der AG darf und was nicht, weiter gibt es Urteile welche alles nochmals verdeutlichen. Also es muss keine BV abgeshlossen werden auch wenn es Dir nicht passt. Und kein BR muss eine BV egal zu welchem Thema abschließen. Es soll sogar Betriebe ohne BR geben. Auch in der IT gab es zu mindest ein sehr großes Unternehmen ohne BR. Da wollten die AN keinen BR. Dieses änderte sich erst, als es dort zu Personalabbau kam.

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