Schulungsmaßnahmen; Arbeitgeber legt uns alles nur noch als Einweisung vor und somit nicht zur Mitbestimmung?
Hallo liebe Betriebsräte, wir srtreiten zur Zeit mit dem Arbeitgeber über die Vorlage vom Schulungsmaßnahmen, bzw. über die Definition was sind Schulungen und was nur Einweisungen. Er legt uns alles nur noch als Einweisung vor und somit nicht zur Mitbestimmung. Die Schulungen dauern in der Regel von 4-8 Stunden. Auch mal nur 1-2 Stunden. Inhalte sind neue Software oder Versionswechsel aber auch Neue Projekte. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen und arbeiten für die Deutsche Telekom. Der Arbeitgeber hat jetzt die Personalschiene beauftrag eine Betriebsvereinbarung zu Schulungen zu entwerfen. Hat von Euch schon jemand so was ähnliches? bzw. könnt Ihr mir da weiter helfen? Gruß Karin
Community-Antworten (3)
20.07.2009 um 13:59 Uhr
@Urlaub, Schulung : Sammelbegriff für alle Möglichkeiten der Qualifizierung, Unterweisung: arbeitsplatzbezogene Quali (theoretischen und/oder praktischer Teil) kurze Dauer Einweisung: relativ kurze Unterweisung in die Handhabung/ Vorgehensweise z.B. einer Tätigkeit, oder einer Maschine.
Thema BV vorsicht, gibt es Kontakt zur GEW?
20.07.2009 um 17:22 Uhr
Schau dir mal die §§ 96 bis 98 im BetrVG an. Ich seh hier klare Mitbestimmungsrechte und auch die Möglichkeit eine BV zu erzwingen
20.07.2009 um 17:23 Uhr
hallo, mit einer BV wäre ich vorsichtig, damit legt ihr euch fest und seid nicht mehr flexibel. Wenn, dann muss das Ding alle möglich Fälle die künftig noch kommen könnten mit umfassen.
Bei neuer software, auch bei versionswechsel, greift doch § 87 (1) 6. hervorragend. Da geht doch gar nichts ohne Euch.
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