Streichung von Schulungen zur berufl. Weiterbildung von Mitarbeitern wegen schlechtem Quartalsergebnis - darf der Arbeitgeber das?
Bin ziemlich neu im BR und hab gleich einen dicken Brocken zu klären: Kann die GeschLtg ohne Zustimmung des BR geplante Schulungsmaßnahmen mit dem Hinweis auf ein schlechtes Quartalsergebnis einfach streichen? Es handelt sich dabei um Schulungsmaßnahmen zur berufl. Weiterbildung von Mitarbeitern die bei uns im firmeneigenen zentralen Schulungszentrum ausgebildet würden. Manwürde also nur die Hotelkosten einsparen.. Kann der BR das einfach ablehnen oder sitzt da die GL am längeren Hebel? Würde mich über eine Antwort freuen...
Community-Antworten (1)
16.05.2006 um 20:29 Uhr
Er kan die Maßnahmen mitbestimmungsfrei absagen. Bezüglich dieser Frage hätte der BR zwar ein Mitbestimmungsrecht gem. §§ 80 I Nr. 2a, 96 BetrVG, dieses MBR ist aber auf das "Wie" der Maßnahmen reduziert. "Ob" der Arbeitgeber überhaupt Maßnahmen anbietet, ist nicht erzwingbar.
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