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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Änderung der Lohnzahlung vom 01. auf den 15. eines Monats - Muß es darüber eine Betriebsvereinbarung geben?

T
ToRoA
Jan 2018 bearbeitet

Unser Chef will aus Liquiditätsgründen den Lohn demnächst ab dem 15. eines Monats zahlen, statt wie sonst zum 1., zweimal hat er einigen Angestellten den Lohn schon verspätet gezahlt, ohne uns darüber in Kenntnis zu setzen. Nach unserem Schreiben an ihn, teilte er uns oben genanntes mit, dies würde im Zusammenhang mit einem neuen Mietvertrag über 10 jahre stehen.

Können wir das einfach akzeptieren? Muß es darüber eine Betriebsvereinbarung geben. Sollten wir dem Chef anbieten, dies nicht bei alleinstehenden einzuführen, die angewiesen sind auf eine pünktliche Zahlung? Sollte die belegschaft vorher befragt werden?

7.93004

Community-Antworten (4)

P
pirat

19.07.2009 um 12:39 Uhr

@ToRoA,

Zu 1., Nein zu 2., BV nur wenn nicht im TV/AV geregelt.... zu 3., hallo.....nicht nur Alleinstehenden sind auf pünkliche Zahlungen angewiesen.... zu 4., eine Info an die Kollegen wäre das Mindeste. Danach kann man sich Gedanken machen inwieweit der BR mit der GL eine für beide Seiten annehmbare Lösung findet.

Zeitpunkt der Entgeltzahlung

Die Entgeltzahlung erfolgt in der Regel monatlich. Die MTV regeln den Zeitpunkt. Soweit eine tarifliche Regelung nicht besteht, kann der Betriebsrat bei der Festlegung des Entgeltzahlungszeitpunkts mitbestimmen (§ 87 Absatz 1 Ziffer 4 BetrVG).Sollten einzelvertragliche Vereinbarungen fehlen und sind auch keine Bestimmungen in TV einschlägig, so greift § 614 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ein.

hier noch Ínfo´zum Thema Zahlungsverzug http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zahlungsverzug.html

E
Erwin

19.07.2009 um 18:43 Uhr

@ToRoA

Hier sollte die wirtschaftichge Lage des Betriebes/ Unternehmen genau bewertet werden. Es könnte ja in Folge Insolvenz drohen. Zahlt der AG öfters verspätet den LOhn und grtät dann in Insolvenz, könnte der Insolvenzverwalter den Lohn der letzten 3Monate zurückverlangen um diesen der Insolvenzmasse zuzuordnen. Leider gibt es da ein bekannte Lücke im Insolvenzrecht, welche schon einige Male bei AN zu sehr großen unangenehmen Überraschungen geführt hat. Hintergrund ist, die AN könnte auf Grund der Lohnproblem von den finanziellen Problemen gewusst haben (wird unterstellt) und dann entstehen diese möglichen Rückforderungen (die Rückforderungen sind eigentlich auf Grund der zur Zeit noch getelenden Rechtslage Pflicht)

Daher sollte der BR sich hier informieren und am besten gleich die Gewerkschaft mit ins Boot holen.

M
Mainpower

20.07.2009 um 12:31 Uhr

Hallo,

wenn der Lohn zum 15. eines Monats gezahlt wird ist das nur beim ersten mal schlecht weil man 14 Tage vorfinanzieren muss. Bei einer regelmäßigen Zahlung zum 15 ist das Geld auf jeden fall am ersten des Monats auf dem Konto. Bei uns ist das so und wir haben nur gute erfahrungen damit gemacht.

P
pirat

20.07.2009 um 13:31 Uhr

@mainpower, iss ja nett was Du so schreibst.... Deine Erfahrung in allen Ehren, aber erstmal war das nicht das Thema...

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