Erstellt am 18.07.2009 um 22:05 Uhr von Immie
@nervi
Was spricht dagegen, sie ordnungsgemäss zu kündigen und dann die Änderung einvernehmlich zu unterschreiben?
Erstellt am 18.07.2009 um 22:35 Uhr von ridgeback
...spricht aber auch nichts dagegen, eine Ergänzung zur Bestehenden anzufügen.
Erstellt am 18.07.2009 um 22:46 Uhr von Oluscha
@nervi (lustiger Nick :-))) - komme mir auch manchmal so vor wenn ich hier fragen stelle!
Einvernehmlich können sowohl freiwillige, als auch erzwingbare BV´s geändert oder ergänzt werden, es sei denn, eine Klausel in der bestehenden BV schließt das ausdrücklich aus.