Änderung in BV - muss sie generell erst gekündigt werden?
Kann eine bestehende Betriebsvereinbarung ,in beiderseitigen Einverständniss ,geändert bzw. ergänzt werden (betrifft nur einen §) oder muss sie generell erst gekündigt werden?
Community-Antworten (3)
19.07.2009 um 00:05 Uhr
@nervi Was spricht dagegen, sie ordnungsgemäss zu kündigen und dann die Änderung einvernehmlich zu unterschreiben?
19.07.2009 um 00:35 Uhr
...spricht aber auch nichts dagegen, eine Ergänzung zur Bestehenden anzufügen.
19.07.2009 um 00:46 Uhr
@nervi (lustiger Nick :-))) - komme mir auch manchmal so vor wenn ich hier fragen stelle!
Einvernehmlich können sowohl freiwillige, als auch erzwingbare BV´s geändert oder ergänzt werden, es sei denn, eine Klausel in der bestehenden BV schließt das ausdrücklich aus.
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