W.A.F. LogoSeminare

Änderung in BV - muss sie generell erst gekündigt werden?

N
nervi
Jan 2018 bearbeitet

Kann eine bestehende Betriebsvereinbarung ,in beiderseitigen Einverständniss ,geändert bzw. ergänzt werden (betrifft nur einen §) oder muss sie generell erst gekündigt werden?

7.17703

Community-Antworten (3)

I
Immie

19.07.2009 um 00:05 Uhr

@nervi Was spricht dagegen, sie ordnungsgemäss zu kündigen und dann die Änderung einvernehmlich zu unterschreiben?

R
ridgeback

19.07.2009 um 00:35 Uhr

...spricht aber auch nichts dagegen, eine Ergänzung zur Bestehenden anzufügen.

O
Oluscha

19.07.2009 um 00:46 Uhr

@nervi (lustiger Nick :-))) - komme mir auch manchmal so vor wenn ich hier fragen stelle!

Einvernehmlich können sowohl freiwillige, als auch erzwingbare BV´s geändert oder ergänzt werden, es sei denn, eine Klausel in der bestehenden BV schließt das ausdrücklich aus.

Ihre Antwort