Erstellt am 15.07.2009 um 13:24 Uhr von kriegsrat
hallo perle
1. ich finde es jetzt nicht schlimm, wenn bei euch ein tarifvertrag gilt, der löblicherweise auch noch aushängt, daß bei euch über löhne gesprochen wird
allerdings sollten br-mitglieder tunlichst vermeiden, rumzuerzählen, wer nun wieviel verdient
das sind persönliche daten, die vertraulich behandelt werden müssen
also allgemein darf man drüber reden, allerdings nicht bezogen auf namentlich genannte personen
2. der vorwurf, man würde mit dem chef unter einer decke stecken, kommt meistens dann auf, wenn ein BRV ein eigenleben führt und ohne zuvor mit
dem gremium gesprochen oder beschlossen zu haben, alleingänge startet, wobei bei den anderen BRM verständlicherweise mißtrauen aufkommt
3. zum thema azubi goolge doch einfach mal den begriff JAV
4. der betriebsrat handelt im rahmen seiner beschlüsse, die der BRV umzusetzen hat
also kann weder ein einzelnes BR-mitglied aufträge im namen des BR erteilen, ohne daß ein entsprechender beschluß vorliegt, noch kann
irgendein azubi briefe im auftrag des BR schreiben und weitergeben
5. viele probleme liegen im bereich der fehlenden schulungen, also solltet ihr umgehend beschließen, entsprechende seminare zu besuchen
und euch nicht schon am anfang eurer br-zeit gegenseitig zerfleischen
Erstellt am 15.07.2009 um 13:44 Uhr von HarryPopper
@Perle,
neben kriegsrats Ausführungen:
Ich bin der Letzte der jemand auf seine Schreibweise aufmerksam macht aber bitte, kannst Du etwas deutlicher schreiben? Ist für mich jedenfalls alles sehr verwirrend und unübersichtlich.
Zu1
Hat, wenn überhaupt da strittig, das (E)BRM diese Dinge im Namen des BR veröffentlicht? Waren diese Infos vertraulich? Falls es eh abgestritten wird kann man nichts machen, es sei denn, es gibt Zeugen.
Zu 2
Nein muss Du Dir nicht gefallen lassen. Wenn Du es auf die harte Tour willst kannst Du über das Arbeitsgericht auf Unterlassung klagen. Für die Zweifler: Da es sich hier um Streitpunkte im arbeitsrechtlichen Sinne, Unterstellung eines BR ( Mitarbeiter ) an einem anderen BR ( Mitarbeiter ) handelt, sind die Arbeitsgerichte zuständig. Auch wenn es nicht die feine Art ist und eine Aussprache bevorzugt zu favorisieren ist ;)
Zu 3
Es kann keine nicht autorisierte Person etwas im Namen des BR schreiben! Da aber hier wohl ein BR Mitglied seine Kompetenzen überschritten hat, wäre hier ein Klärungsbedarf anzumelden, wenn der JAV etwas z.B. im Namen und eigenmächtig des BRM schreiben, veröffentlichen und / oder weiterleiten soll.
Erstellt am 15.07.2009 um 15:24 Uhr von Perle
hallo danke für die schnelle info,
ich arbeite wirklich mit beiden parteien zusammen nur ich geh halt erst mal ruhig an die sache ran und die anderen beiden br wollen immer gleich klagen.ich hab auch gesagt wenn es nicht normal zu klären ist dann kann man immer noch klagen.ich war in oberjosbach auf schulung in stufe 1 aber da lernt man nicht alles auf einmal.
noch eine frage wenn man beschlossen hat auf das seminar zu gehen z.b im august und der chef sagt ob man nicht im september gehen kann da viele mitarbeiter im urlaub sind soll ich probieren da eine lösung zu finden oder muss ich drauf bestehen und sagen doch wir gehen das ist beschlossen
Erstellt am 15.07.2009 um 15:27 Uhr von Perle
ach ja ich wollte noch sagen das ich nichts alleine mache oder bestimme ohne die restlichen BR mitglieder.ich probiere immer beide seiten ruhig zu stellen und zu verhandeln.deswegen find ich es auch unfair das man mir so ewas unterstellt.
Erstellt am 15.07.2009 um 15:47 Uhr von DonJohnson
Hallo Perle.
Erst einmal zu deiner zweiten Frage:
Selbstverständlich mußt du die zeitliche Lage der Seminare beachten. Wenn im August viele Mitarbeiter Urlaub haben finde es es in Ordnung wenn der Arbeitgeber darauf aufmerksam macht und ihr diesbezüglich das Seminar zu einem anderen Zeitpunkt besucht. Der AG könnte wegen der zeitlichen Lage sogar die Einigungsstelle anrufen - und mal ganz ehrlich sie wird ihm Recht geben. Warum soll man also nur des Streites Willen streiten?
So, nun wegen des Gremiums:
Es gibt immer solche, die sofort gegen AG´s angehen wollen und wiederum solche, die verhandeln wollen. Ich denke es liegt auch immer an der Sache. Endlos verhandeln würd ich nciht und unter eine gewisse Grenze gehe ich auch nciht. Soll heißen, es gibt immer einen Verhandlungsspielraum, ist dieser aber erschöpft, müssen andere Wege gegangen werden.
Bei verstößen des AG gegen MBR oder ähnliches handhaben wir es so, dass wir ihn auffordern es abzustellen. Erfolgt es nciht, ermahnen wir mit Hinweis auf die Konsequenzen. In der dritten Stufe erfolgt dann die Aktion des Gremiums.
Bei Dingen, die keinen Aufschub der Zeit bedüfen, würden wir allerdings auch sofort handeln - du siehst, es liegt immer an der Sache als solches wie man reagiert, oder reagieren sollte.
Du als BRV bist aber nciht dazu da zwischen BR und AG zu vermitteln. Du bist das Sprachrohr des Gremiums! Du sprichst mit der Stimme des Gremiums! Ich glaube die anderen denken so über dich, weil du versuchst zu vermitteln. Dafür bist du aber nciht da. Und das ist es, was du lernen mußt.
Seminare zu besuchen ist aber der richtige Weg zu lernen. Viel Erfolg
Erstellt am 17.07.2009 um 11:48 Uhr von Perle
hallo
wie schauts aus wenn der chef ein führungszeugniss von jedem Mitarbeiter möchte darf er das verlangen wie muss ich reagieren als BRV.