Erstellt am 08.06.2006 um 06:37 Uhr von Frank B.
Auch diese Wahl ist nach §19 BetrVG anfechtbar! D.h. innerhalb von 14 Tagen beim Arbeitsgericht.
Siehe Kommentierung im DKK zum §26 BetrVG.
Erstellt am 08.06.2006 um 07:23 Uhr von Ramses II
Vielleicht sollte man es anders ausdrücken: Es gibt auch hier die Möglichkeit der Anfechtung. Allerdings dürfte "Einer hat den anderen schlecht gemacht" nicht als Grund ausreichen.