Erstellt am 14.07.2009 um 13:52 Uhr von carrie
@Sumsemann
Aber selbstverständlich, jeder Beschäftigte, der 18 Jahre alt ist und dem Betrieb seit mindestens sechs Monaten angehört, kann sich zur Wahl stellen. Eine Ausnahme wird gemacht, wenn der Betrieb noch keine sechs Monate existiert. Kandidieren dürfen natürlich auch Mitglieder des Wahlvorstands.
Erstellt am 14.07.2009 um 13:54 Uhr von Oluscha
@ Sumsemann
Wenn du alle anderen Kriterien der Wählbarkeit erfüllst, bist du auch als Mitglied des Wahlvorstandes wählbar. Siehe § 7 BetrVG.
Erstellt am 14.07.2009 um 13:55 Uhr von BRTOM
Wer wählbar ist erfährst Du in §8 BetrVG. Wenn die Mitglieder des Wahlvorstandes diese Kriterein erfüllen, sind auch diese wählbar.
Erstellt am 14.07.2009 um 14:00 Uhr von Oluscha
@ BRTOM
Danke für die Korrektur!! :-)
Erstellt am 14.07.2009 um 14:10 Uhr von Sumsemann
Vielen Dank für die schnellen Antworten!