Erstellt am 14.07.2009 um 12:08 Uhr von wjlwjl
Du solltest mal die Kommentare zum BetrVG lesen, und zwar zum
- § 23 (3)
- § 121
- und falls gegeben auch § 119
Erstellt am 14.07.2009 um 12:08 Uhr von kriegsrat
da auch die lächerlichste kündigung wirksam wird, wenn nicht binnen drei wochen kündigungsschutzklage erhoben wird, könnt ihr nichts machen, wenn der betroffene seine rechte nicht wahrnimmt
als BR könnt ihr den AG zur not per arbeitsgerichtlichem beschlußverfahren unter androhung von zwangsgeld dazu zwingen, seinen betriebsverfassungsmässigen pflichten nachzukommen, falls er dies nicht für nötig halten sollte
Erstellt am 14.07.2009 um 14:53 Uhr von natascha
Wir hatten das gleiche Problem und wurden von unserer GL bei Kündigungen und Einstellungen nicht informiert. Nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet haben und dieser einen entsprechenden Brief verfasst hat (dieser Brief musste dann von der GL bezahlt werden) funktioniert es.
Lasst Euch bloß nicht unterkriegen und habt keine Angst einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der WAF kann Euch einen Anwalt in Eurer Nähe benennen.
Eure Kollegen müsst Ihr unterstützen auf jeden Fall zum Arbeitsgericht. Natürlich in
der vorgeschiebenen Frist.
Erstellt am 14.07.2009 um 16:49 Uhr von erwin
@Monka
Ganz einfach Beschluss fassen, das Rechtsanwalr Name, Adresse, usw. mit der Wahrnehmung der Rechte des BR wegen Missachtung der Mitbestimmung usw. beauftragt wird, der handelt dann und der AG lernt über die Kostenschraube
Erstellt am 15.07.2009 um 12:05 Uhr von DerAlteHeini
Monka
Warum soll sich ein BR darum reißen, bei Kündigungen beteiligt zu werden.
Klüger ist der faule BR, der sich freut wenn er
bei einer Kündigung NICHT beteiligt wird.