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Was kann man gegen einen solchen Arbeitgeber tun?

M
Monka
Nov 2016 bearbeitet

Wir bilden mit 3 Personen einen Betriebsrat. Unser Arbeitgeber hält sich grundsätzlich an keine arbeitsrechtlichen Gesetze. Er kündigt den Mitarbeitern nach Gutsherrenmanier, wie er gerade Lust hat. Vorher mobbt er die Kollegen in einer Art und Weise, dass sie am Ende psysisch so fertig sind, dass sich bis heute niemand von ihnen vor dem Arbeitsgericht gewehrt hat. Dabei hätten bisher alle erstklassige Chancen gehabt einen Prozess zu gewinnen. Daduch, dass unser Chef mit dieser Methode immer Erfolg hat, wird der Betriebsrat zum zahnlosen Tiger, der von ihm nur vorgeführt wird. Nun meine Frage: gibt es denn gar keine Möglichkeit diesen Chef zu belangen?

Vielen Dank schon jetzt für ein bißchen Hilfe!!!

7.10005

Community-Antworten (5)

W
wjlwjl

14.07.2009 um 14:08 Uhr

Du solltest mal die Kommentare zum BetrVG lesen, und zwar zum

  • § 23 (3)
  • § 121
  • und falls gegeben auch § 119
K
Kriegsrat

14.07.2009 um 14:08 Uhr

da auch die lächerlichste kündigung wirksam wird, wenn nicht binnen drei wochen kündigungsschutzklage erhoben wird, könnt ihr nichts machen, wenn der betroffene seine rechte nicht wahrnimmt als BR könnt ihr den AG zur not per arbeitsgerichtlichem beschlußverfahren unter androhung von zwangsgeld dazu zwingen, seinen betriebsverfassungsmässigen pflichten nachzukommen, falls er dies nicht für nötig halten sollte

N
Natascha

14.07.2009 um 16:53 Uhr

Wir hatten das gleiche Problem und wurden von unserer GL bei Kündigungen und Einstellungen nicht informiert. Nachdem wir einen Anwalt eingeschaltet haben und dieser einen entsprechenden Brief verfasst hat (dieser Brief musste dann von der GL bezahlt werden) funktioniert es.

Lasst Euch bloß nicht unterkriegen und habt keine Angst einen Anwalt zu Rate zu ziehen. Der WAF kann Euch einen Anwalt in Eurer Nähe benennen.

Eure Kollegen müsst Ihr unterstützen auf jeden Fall zum Arbeitsgericht. Natürlich in der vorgeschiebenen Frist.

E
Erwin

14.07.2009 um 18:49 Uhr

@Monka

Ganz einfach Beschluss fassen, das Rechtsanwalr Name, Adresse, usw. mit der Wahrnehmung der Rechte des BR wegen Missachtung der Mitbestimmung usw. beauftragt wird, der handelt dann und der AG lernt über die Kostenschraube

D
DerAlteHeini

15.07.2009 um 14:05 Uhr

Monka Warum soll sich ein BR darum reißen, bei Kündigungen beteiligt zu werden. Klüger ist der faule BR, der sich freut wenn er bei einer Kündigung NICHT beteiligt wird.

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