Lohnfortzahlung bei Urlaub - Einfluß von Kurzarbeitergeld (Baunebengewerbe)
Wir (Baunebengewerbe) hatten im Winter Kurzarbeit bis einschließlich März 2009. Ab 01.04. wurde wieder normal gearbeitet. Jetzt hat unser Arbeitgeber den Monatslohn im Juni 09 mit einem geminderten Stundenlohn, aufgrund der Kurzarbeit (bis 03/09!) abgerechnet. Das Urlaubsgeld wurde ebenfalls mit den reduzierten Werten gerechnet. Ist das ok, oder muß der Arbeitgeber den vollen Stundenlohn in Ansatz bringen. Können wir als BR dort Einfluß nehmen.
Community-Antworten (1)
14.07.2009 um 16:58 Uhr
(1) 1Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. 2Bei Verdiensterhöhungen nicht nur vorübergehender Natur, die während des Berechnungszeitraums oder des Urlaubs eintreten, ist von dem erhöhten Verdienst auszugehen. 3Verdienstkürzungen, die im Berechnungszeitraum infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis eintreten, bleiben für die Berechnung des Urlaubsentgelts außer Betracht. 4Zum Arbeitsentgelt gehörende Sachbezüge, die während des Urlaubs nicht weitergewährt werden, sind für die Dauer des Urlaubs angemessen in bar abzugelten.
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