Erstellt am 07.11.2006 um 16:01 Uhr von Konrad
Notwendige Sachkosten des Betriebsrats sind nach § 40 BetrVG vom Arbeitgeber zu übernehmen. Was ist üblich und was ist notwendig? Darüber könnte man vor dem Arbeitsgericht trefflich streiten.
Ich sag mal so: wenn in Deiner Firma Visitenkarten üblich und verbreitet sind, wäre es ja eine Benachteiligung des BR , wenn dieser "Reprästentant Betriebsrat der Firma XY" keine Visitenkarten hätte.
Viele BR´s haben Visitenkarten, ich auch, aber nicht Alle.
Grüße Konrad
Erstellt am 07.11.2006 um 19:40 Uhr von Ulla
Aber selbtstverständlich muss Euer AG die Kosten für die Visitenkarten übernehmen.
Wir zum Beispiel hatten vor 2 Wochen beschlossen, dass jeder von uns einen Firmenwagen bekommt (5'er BMW's, wir sind nämlich äußerst bescheiden), und haben auf den § 40 BetrVG verwiesen.
In der Vergangenheit sind wir nämlich auch sehr sehr oft in Verlegenheit gekommen (und wir werden nicht gerne rot).
Naja, unser Chef mußte notgedrungen die Kosten übernehmen. Als Dank hat er uns aber Mettwurstbrötchen ins Handschuhfach gelegt.
Gruß,
Ulla
Erstellt am 08.11.2006 um 08:15 Uhr von Biggy
Ulla findest du deinen Spott angebracht?
Hier melden sich Leute die Fragen haben, die für sie wichtig sind.
Sollte man nicht vernünftig antworten, damit sich jeder traut an dieses Forum Fragen zu stellen. Ich habe nichts gegen ein Späßchen am Rande, aber man sollte Forumsteilnehmer nicht versuchen lächerlich zu machen, und bei deiner Antwort hatte ich das Gefühl das du das vor hattest.
Nicht jeder ist perfekt und viele müssen noch dazu lernen, geben wir ihnen die Möglichkeit.
Gruß Biggy
Erstellt am 08.11.2006 um 10:41 Uhr von Pisa
ich sag mal Danke für die interpretierbaren Antworten.
Die Verlegenheit begründete sich natürlich nicht darin, keine vom Chef ausgestellten Karten mit Goldkante dabei gehabt zu haben, sondern eher darin, nicht selbst daran gedacht zu haben und kleine Zettelchen ausgeben zu müssen.
Es geht mir nicht um die "moralische" Frage der vielleicht zweifelhaften Notwendigkeit aus niederen Beweggründen oder übersteigerter Geltungssucht, sondern ausschließlich darum, muß er oder muß er nicht. Und ja, alle im weitesten Sinne als Führungskraft zu bezeichnenden Mitarbeiter haben Karten.
Pisa