Info über die Rücklaufquote im Rahmen einer Briefwahl?
Einen wunderschönen Nachmittag, darf man generell bzw. aus Sicht des Wahlvorstands im Rahmen einer BR-Wahl die Rücklaufquote der Breifwahlunterlagen in der vier Wochenfrist bis zum Wahltag kommunizieren bzw. mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Interims-Rücklaufquoten reden? Oder darf man erst zum Ende der Wahl die Beteiliungsquote kommunizieren? Im voraus vielen Dank! Mfg WahlvorstandMUC
Community-Antworten (2)
09.07.2009 um 12:26 Uhr
Mal abgesehen davon, dass ich mich da als WV bedeckt halten würde, wozu soll das gut sein?
09.07.2009 um 13:35 Uhr
Die Kolleginnen und Kollegen fragen proaktiv nach dem Rücklauf, "na, schon viele Rückantworten erhalten? Wieviele haben schon Ihre Briefwahlunterlagen zurück gesendet?" Der Gedanke ist es nicht, die Rücklaufquote selber aktiv mitzuteilen. Sondern eher reaktiv. Daher die Frage, ob man hierzu vom Gesetzgeber Vorgaben hat.
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