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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Info über die Rücklaufquote im Rahmen einer Briefwahl?

W
WahlvorstandMUC
Nov 2016 bearbeitet

Einen wunderschönen Nachmittag, darf man generell bzw. aus Sicht des Wahlvorstands im Rahmen einer BR-Wahl die Rücklaufquote der Breifwahlunterlagen in der vier Wochenfrist bis zum Wahltag kommunizieren bzw. mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern über die Interims-Rücklaufquoten reden? Oder darf man erst zum Ende der Wahl die Beteiliungsquote kommunizieren? Im voraus vielen Dank! Mfg WahlvorstandMUC

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Community-Antworten (2)

D
derdermalwjlwar

09.07.2009 um 12:26 Uhr

Mal abgesehen davon, dass ich mich da als WV bedeckt halten würde, wozu soll das gut sein?

W
WahlvorstandMUC

09.07.2009 um 13:35 Uhr

Die Kolleginnen und Kollegen fragen proaktiv nach dem Rücklauf, "na, schon viele Rückantworten erhalten? Wieviele haben schon Ihre Briefwahlunterlagen zurück gesendet?" Der Gedanke ist es nicht, die Rücklaufquote selber aktiv mitzuteilen. Sondern eher reaktiv. Daher die Frage, ob man hierzu vom Gesetzgeber Vorgaben hat.

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