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Urlaub Corona

T
Tulpe
Jul 2020 bearbeitet

Hallo Zusammen, klar soll keiner in ein Risikogebiet in Urlaub fahren. Kann die Geschäftsleitung verlangen das ich Bestätige nicht in ein Risikogebiet zu fahren und falls doch ich aus der Lohnfortzahlung falle (im Fall Quarantäne). Oder sogar mit Rechtlichen Konsequenzen rechnen muss. Bin ich Verpflichtet dies zu Unterschreiben?

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Community-Antworten (19)

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Kjarrigan

07.07.2020 um 10:52 Uhr

S
seehas

07.07.2020 um 12:43 Uhr

Allerdings kann ein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern, wenn nach einer Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet eine Quarantäne erforderlich ist. Das ist dann nämlich grob fahrlässig bis vorsätzlich.

K
Kjarrigan

07.07.2020 um 13:14 Uhr

"wenn nach einer Reise in ein ausgewiesenes Risikogebiet eine Quarantäne erforderlich ist. Das ist dann nämlich grob fahrlässig bis vorsätzlich."

wobei der Grad der Fahrlässigkeit stark davon abhängt, welche Risikostufe das Auswärtige Amt aufgegeben hat. Der AG kann nur unter bestimmten Umständen die Bezahlung verweigern. Wenn ich unter Quarantäne (behördlich) gestellt bin - Lohnfortzahlung (IfSG) Stehe ich nicht unter behördlicher Quarantäne und zeige keine Symptome - Annahmeverzug des AG - Lohnfortzahlung

S
seehas

07.07.2020 um 13:31 Uhr

Fahre ich in ein Gebiet von dem ich vorher weiß, dass ich bei Rückkehr in Quarantäne gehen muss: Vorsatz, keine Lohnfortzahlung.

E
enigmathika

07.07.2020 um 13:38 Uhr

@Seehas

Wenn das so eindeutig ist, bedarf es aber doch keiner Unterschrift des Mitarbeiters, oder?

K
krambambuli

07.07.2020 um 13:44 Uhr

Aber so oder so. Vorab unterschreiben, mit Anerkennung der Rechtslage - NEIN.

Der AG kann ja in einem Rundschreiben die Situation erläutern.

D
DummerHund

07.07.2020 um 13:54 Uhr

Sicher, der AG kann ein Schreiben raus hängen mit einem "WAS ISR WENN". Deshalb braucht der AN dennoch nicht vor dem Urlaub nichts unterschreiben. Ich fahre auch Ende nächster Woche für 4 Wochen nach Schweden, mache aber 48 Std vor der Rückkehr nach Deutschland einen anerkannten Test. Wenn der AN hier genau so macht, warum sollte er also vorab unterschreiben das er in kein Risikogebiert fährt und so in sein Privatleben rumwurschteln lassen?

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celestro

07.07.2020 um 14:37 Uhr

Wie schon aus dem Link hervorgeht, ist es keineswegs so eindeutig. Unterschreiben würde ich aber auch nicht ... muss man ja auch nicht.

U
UdoWoe

07.07.2020 um 15:12 Uhr

Woher soll mein AG wissen wo ich in Urlaub war? Ich erzähle ihm das nicht. Sorry, geht ihn auch nichts an. Sollte ich dann Behördlicher Weise in Quarantäne kommen, dann bekomme ich Lohnfortzahlung. Wurde ja oben schon genauer erklärt.

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rtjum

07.07.2020 um 15:42 Uhr

und genau da streiten sich die Gelehrten @UdoWoe Was machst wenn Dein AG dann die Lohnfortzahlung einfach verweigert und behauptet Du warst in Urlaub in einem Risikogebiet und ich als AG bekomme das Geld nach dem IfSG nicht wieder". Dann kann jeder einzelne klagen...na viel Spaß.

und das hier @Kjarrigan "Wenn ich unter Quarantäne (behördlich) gestellt bin - Lohnfortzahlung (IfSG)" ist eben so eindeutig nicht denn die Gerichte gehen in bisherigen Urteilen immer von Verschulden aus, das kann dann auch nach hinten losgehen. wobei natürlich die Urteile nicht auf Reisen in Risikogebiete beruhen. Darum sind die Formulierungen der IGM auch eher vorsichtig.

M
Moreno

07.07.2020 um 15:46 Uhr

Gezielter Urlaub ins Risikogebiet Arbeitnehmer, die ihren Urlaub gezielt in einem Risikogebiet verbringen (d.h. bei denen bei Urlaubsantritt feststeht, dass ihr Reiseziel vom Robert-Koch-Institut als Risikogebiet qualifiziert ist) und die sich nach ihrer Urlaubsrückkehr für 14 Tage in häusliche Quarantäne „absondern“ müssen, haben keinen Anspruch gegen den Arbeitgeber auf Lohnfortzahlung. Quelle Kliemt Arbeitsrecht Weltweit

K
Kjarrigan

07.07.2020 um 15:56 Uhr

Na ja letztlich auch nur eine Meinung der Kanzele Kliemt nach eigenen Angaben "Wir gehören zu den führenden Kanzleien im Arbeitsrecht. Unsere Mandanten - Unternehmen und Unternehmer" Dürfte daher wohl stark Arbeitgeber freundlich tendieren.

M
Moreno

07.07.2020 um 16:11 Uhr

Na klar ist dies nur eine Meinung aber sicherlich eine die sich vielen AG anschliessen werden. Und dann ist die Aussage von UdoWoe....dann bekomme ich meine Lohnfortzahlung sicherlich nicht so selbstverständlich.

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rtjum

07.07.2020 um 16:14 Uhr

"Dürfte daher wohl stark Arbeitgeber freundlich tendieren." ...und die IGM eher Arbeitnehmerfreundlich. Beides ist ok und beides nicht von der Hand zu weisen. Warten wir ab wie die Gerichte in den nächsten Jahren dazu entscheiden. Ich persönlich sage genau das jedem Kollegen der zu mir kommt. wieso nicht mal in D oder zumindest der EU Urlaub machen? ich kann die Kollegen natürlich verstehen, freuen sich vielleicht schon das ganze Jahr oder auch länger darauf die Verwandschaft besuchen zu können und nun dieser Sch..., aber wenn dann auf einmal das halbe Monatseinkommen fehlt wirds eng.

C
Catweazle

07.07.2020 um 18:18 Uhr

Erstaunlich, dass selbst Anwälte auf die Idee kommen der Arbeitgeber müsse Lohnfortzahlung leisten obwohl keine Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Quelle: LVR.de "Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) unter Quarantäne gestellt wird oder mit einem Tätigkeitsverbot belegt wurde und einen Verdienstausfall erleidet, ohne krank zu sein, erhält grundsätzlich eine Entschädigung. (§56 IfSG)"

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DummerHund

08.07.2020 um 00:34 Uhr

Ich habe heute viel Zeit damit verbracht was 100%iges zu suchen. Erfolg.....jede Seite schreibt was anderes. Da uns die Sache zu unsicher ist mit der Quarantäne haben wir entschlossen nicht nach Schweden zu fahren und campen in der Lausitz. Ich denke, zu dem Thema können wir hier alle nur Mutmaßen und müssen abwarten bis es Rechtsprechungen gibt.

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titapropper

08.07.2020 um 10:57 Uhr

@ Dummerhund: ein "dreimaldaumenhoch" für die Entscheidung in der Lausitz zu campen.

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rtjum

08.07.2020 um 11:02 Uhr

also ich kann mich hier @Dummerhund nur anschließen, zwei RA befragt und 3 Meinungen bekommen, ist halt so und habe ich ja auch schon geschrieben abwarten was die Gerichte dazu sagen werden oder ob seitens der Regierung noch eine Gesetzesänderung kommt die das klarstellt, ansonsten bekommen alle von mir die Info, die ich weiter oben schon geschrieben habe.

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rtjum

08.07.2020 um 11:03 Uhr

@Catweazle grundsätzlich ist eines der Lieblingsworte von Anwälten, denn das lässt immer Ausnahmen und Abweichungen zu...

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