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Dringend! AG setzt BR ständig unter Druck und droht! - was ist mit der vetrauensvollen Zusammenarbeit?

P
pusteblume
Jan 2018 bearbeitet

Hi! Brauch mal euren Rat! Ich stv. BRV und meine BRV haben Beschluss für FB eingereicht, nun kommt als antwort Brief vom Chef, das der BR sich gefälligst mäßigen solle, unwirtschaftliche Betriebsführung begeht und das die Konsequenzen Mitarbeiter und Bewohner zu spüren bekommen werden! Wie bitte antworte ich auf so einen Schrieb?Find das glatt weg unverschämt und was ist mit der Vetrauensvollen Zusammenarbeit?Ist es hier überhaupt noch möglich freundlich zu antworten oder sollten wir jetzt doch so langsam mal die "härteren" Mittel wählen?Geht schon seit Wochen so, das es immer heisst:"Wenn der BR das und jenes nicht macht oder halt doch macht dann müssen halt MA entlassen werden ect......! Was antworten wir?Bin echt super sauer!

Dazu kommt das sie ständig anzweifelt ob unsere BR Stunden auch nötig sind. Haben Ihr geschrieben, das ich als Stv. Vorsitzende mehr Stunden zur Verfügung brauche, wenn die Vorsitzende in Urlaub ist oder auf Fortbildung, da ich ja auch dann alles erledigen muss! Da zweifelt sie die nötigkeit an und lehnt es ab! Es ist so, das Vorsitzende jeden Donnerstag 8 Stunden hat, und wir halt wollen, das wenn sie nicht da ist, ich auch den entsprechenden Donnerstag 8 Std. zur verfügung habe! Wie antworten wir darauf?welche Gesetzestexte?

Bitte gebt mir doch ein paar Ratschläge! Dankeschön!!!

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Community-Antworten (4)

D
DonJohnson

07.07.2009 um 19:21 Uhr

Hallo Pusteblume...

Meinst du mit FB Fortbildung? Also der AG kann bei Spezialseminaren den Sinn durchaus in Frage stellen, das ,uß er dann aber vor dem Arbeitsgericht machen.

Wegen eurer Freistellungen nach § 37 Abs 2 BetrVG google mal "Informationsblatt für Vorgesetzte" Dann gehe auf den IGM Link und druck es dir aus und zeige es mal deinem AG.

Wegen der Drohungen würde cih erstmal ziemlich gelassen sein und euern AG auf den § 78 BetrVG in Verbindung mit § 119 BetrVG hinweisen. Aber vorsicht, man muß bereit sein diesen anzuwenden. Leere Drohungen bringen ncihts, im Gegenteil.

Wegen der Schulungen werden euch die Schulungsveranstalter in Verbindung setzen, die helfen auch bei einem Beschluß wenn ihr da unsicher seid..

Viel Erfolg und lasst den Kopf nicht hängen!

"Wer kämpft kann verlieren, wer nciht kämpft hat schon verloren"

E
Erwin

07.07.2009 um 20:18 Uhr

@DonJohnson

...gefällt mir, ich dachte schon ich müsste auf die "Keule" hinweisen :-)) Bin nun nach dem Urlaub wiedewr voll aufgetankt und könnte "Keulen" schwingen :-))

R
rainerw

08.07.2009 um 01:58 Uhr

@Pusteblume Das wesentliche ist ja eigentlich schon gesagt worden. Freistellungen wegen BR arbeit braucht ihr nicht beantragen sondern ihr teilt mit und nehmt sie so wie ihr als BR meint das ihr sie braucht. Wegen der anderen Sachen müßt ihr jetzt beweisen das ihr ein gleichwertiger Geschäftspartner und euch nicht als Lakaien benutzen laßt. Wenn der normale vernünftige Weg nicht hilft, dann notfalls auch mit der Keule.

P
Petrus

08.07.2009 um 12:33 Uhr

Brief vom Chef

Aufheben als Beweismittel!

Wenn der BR das und jenes nicht macht oder halt doch macht dann müssen halt MA entlassen werden ect......! Was antworten wir?

Dazu hatte ein Dozent mal einen netten Tipp:

  1. Wenn die Lage so schwierig ist, dass Entlassungen anstehen, ist es die Pflicht des BR, die MA auf einer BV zu informieren. Selbstverständlich erwartet ihr dort die Information nach §110 BetrVG. Natürlich weist ihr ihn darauf hin, dass die Veröffentlichung der BR-Kosten nach ständiger Rechtsprechung des BAG eine -strafbare- Behinderung der BR-Arbeit darstellt.
  2. Da aber durch die finanzielle Lage möglicherweise Betriebsänderungen anstehen, sind eurerseits die §§111 ff. zu beachten. Natürlich sind für den Fall Sachverständige, z.B. von der Gewerkschaft, nach §80(3) hinzuzuziehen, was notfalls gerichtlich durchgesetzt wird...

Das ganze Programm stellt ihr eurem Chef vor...

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