Erstellt am 06.07.2020 um 10:30 Uhr von Dummerhund
Ein insolventes Unternehmen darf nichts mehr. Alle erforderlichen Aufgaben übernimmt nun der Insolvenzverwalter - auch das Einstellen neuen Mitarbeiter.
Erstellt am 06.07.2020 um 10:32 Uhr von Enigmathika
Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der zahlungsunfähig ist, Verträge abschließen darf, die neue Zahlungsverpflichtungen begründen.
Aber dafür gibt es ja einen Insolvenzverwalter.
Erstellt am 06.07.2020 um 15:01 Uhr von Kjarrigan
Am 25.06.20 wurde Insoantrag gestellt. Inder Regel beschließt das Inso Gericht einen "vorläufigen Insoverwalter" zu bestellen, der erst einmal die "Geschäftsführung" übernimmt. Sollte der Inso oder vorläufige Inso Verwalter noch nicht bestellt sein, ist die "vorherige Geschäftsführung "noch" Berechtigt Einstellungen vorzunehmen (rechtliche Vertretung) - was natürlich nicht clever ist aber rechtlich haltbar.
Der Inso oder vorläufige kann natürlich wieder Einstellungen vornehmen, da die verdingliche Aufgabe ja ist, das Unternehmen im Ganzen oder in Teilbereichen zu erhalten und/oder Aufträge zu Ende zu führen die noch Masse (also Geld) einbringen um nachher die Gläubiger zu befriedigen.
Es wir d also auf die Einzelumstände ankommen.
Erstellt am 06.07.2020 um 15:28 Uhr von Enigmathika
Danke, @Kjarrigan, wieder was gelernt!