Kurarbeit mit befristetem Vertrag
Hallo, folgendes Problem. Wir haben z.Z Kurzarbeit. Diese soll am Donnerstag Freitag diese Woche nun gemacht werden. Ein MA dessen Vertrag am 31.07 nun ausläuft und nicht verlängert wird, muss von der GL für diese Zeit unbezahlter Urlaub nehmen. Ist das rechtens? Ihm wurde gesagt, dass er keine Kurzarbeit nehmen kann, weil sein Vertag ausläuft.
Community-Antworten (2)
06.07.2009 um 21:16 Uhr
@plastikman
Kann icxh so nicht nachvollziehen, würde aber einmal einfach bei der Agentur für Arbeit nachfragen, die sind zuständig für wann geht Kurzarbeit
07.07.2009 um 11:22 Uhr
Ist Blödsinn was dein GL da erzählt. Solange er bei euch arbeitet kann er für ihn auch KUG beantragen. Tut er das nicht, muss er den ausgefallenen Lohn ersetzen ( Annahmeverzug )
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