Erstellt am 06.07.2009 um 15:42 Uhr von Pfälzer
ja, wir füllen jetzt das Sommerloch - auf geht's : in die Hände gespuckt, auf die Arbeit gesch.i.s.s.e.n und das Klo vom GF benutzt
Erstellt am 06.07.2009 um 16:11 Uhr von DonJohnson
@seesee
Nun, da ist es nciht unwichtig in welcher Branche ihr tätig seid. Alles was irgendwie mit Lebensmittel oder Hauswasserversorgung zu tun hat, müssen sie täglich gereinigt werden.
Aber jetzt mal unter uns - erfahrungsgemäß sind die Frauentoiletten in einem unschöneren Zustand als die Männertoiletten ;-)))
Vielleicht kann dir das Gewerbe Aufsichtsamt nähere Infos geben...
Erstellt am 06.07.2009 um 16:41 Uhr von SuzieQ
@DonJohnson,
# Aber jetzt mal unter uns - erfahrungsgemäß sind die Frauentoiletten in einem unschöneren Zustand als die Männertoiletten #
Das sind Ausnahmen, aber für jedes Männerpissioar braucht man Gummistiefel, weil ihr unter Selbstüberschätzung leidet wegen dem Abstand zum Becken.
Erstellt am 06.07.2009 um 16:58 Uhr von DonJohnson
@SusieQ
Jepp, auch sowas soll es geben - haste nciht Unrecht. Aber wie schon gesagt Frauentoiletten sind auch nciht ohne wie ich mir von Frauen sagen ließ ;-)))
Erstellt am 06.07.2009 um 17:25 Uhr von Troisdorfer
Ich kann DonJohnson nur zustimmen !!!
Fragt doch mal eure GF ob sie daheim auch nur einmal die Woche Putzen ...
Und sagt ihm das das Klo die Visitenkarte des Unternehmens ist !!!
Die Putzfrauen sind nicht zu beneiden ... :-(
EKELIG !!!
Erstellt am 06.07.2009 um 20:51 Uhr von seesee
Danke an alle, werde das Gesundheitsamt kontaktieren; habe in einem Forum derweil gefunden, dass das eigentlich eine Angelegenheit des Arbeitsschutzes sein soll: Der AG ist verpflichtet, Gesundheitsgefährdungen zu vermeiden. Und: es ist angeblich herrschende Meinung, dass Toiletten, die täglich benutzt werden, auch täglich zu reinigen sind (angesichts irgendwelcher Darm-Viren, die anscheinend ziemlich aggressiv grassieren... Noro-Virus lässt grüßen...)
Bin gespannt, was mir der Kollege vom Gesundheitsamt mitteilt, werde es hier posten... (hoffentlich vergess ich's nicht... :-) )
Erstellt am 07.07.2009 um 10:02 Uhr von Akira
Hallo seesee
Hier etwas zu dem Thema:
(Quelle KomNet)
Gemäß § 4 Abs.2 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) hat der Arbeitgeber dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. Toilettenräume gehören zur Arbeitsstätte (§ 2 Abs.4 ArbStättV). Hygienische Erfordernisse sind gemäß den einschlägigen Kommentierungen zur Arbeitsstättenverordnung die Vermeidung von Gesundheitsgefahren, aber auch die Vermeidung von belästigenden oder ekelerregenden Zuständen. Insofern ist aus Sicht des Arbeitsschutzes allgemein anerkannt, dass benutzte Toiletten täglich gereinigt werden müssen.
Antwort 2 Erstellt am 03.03.2008 - 22:10 Uhr von Akira
Hatten das Ganze schon mal hier: LG Akira