Hat der Betriebsrat bei der Auswahl der Azubis ein Mitbestimmungsrecht? § 99 gibt ja nur her, dass der BR anzuhören ist, nachdem schon ausgewählt wurde.
Erstellt am 02.07.2009 um 11:35 Uhr von ridgeback @seesee, die Einstellung sowie die Gestaltung der Ausbildungsverträge obliegt allein dem Arbeitgeber.