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Gesamtbetriebsrat zu groß?

B
Bjorn
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Leut, wir sind ein GBR und unsere Geschäftsleitung hat den vorschlag gemacht, da unser GBR zu groß sei um verhandlungen zu führen, sollten einen Regional GBR Gründen. Wir werden ab nächstes Jahr über 40 GBR Mitglieder sein. Unser Außschuß besteht aus 7 Mitglieder und denn noch zu groß für die GL. Wir brauchen hier zu Fachberatung um heute noch eine Antwort von euch zu erhalten. Wie sieht das Gesetzlich auß?

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Community-Antworten (2)

K
Kriegsrat

01.07.2009 um 19:07 Uhr

warum gründet euer GBR keinen ausschuß, der dann diese verhandlungen führt ?

K
Kriegsrat

01.07.2009 um 20:40 Uhr

björn, wenn du deiner anfangsfrage etwas hinzufügen willst, klick auf neue antwort......und schreib einen neuen beitrag die anfangsfrage zu verändern, bringt es nicht........ weil alle darauffolgenden antworten völlig bescheuert wirken wie zum beispiel meine...........;-))

gesetzliche regelungen findest du im § 47 ff BetrVG der u.a. die möglichkeit von regelungen in betriebsvereinbarungen vorsieht

mit "eurem" ausschuß meinst du den gesamtbetriebsausschuß ? der § 51 betrVG sieht aber auch vor, kleinere ausschüsse zu gründen für bestimmte aufgaben (analog § 28)

ihr habt euch anscheinend mit dem thema "GBR" noch nicht in der nötigen weise beschäftigt ? es ist für mich sehr erschreckend, festzustellen, daß so große unternehmen so "ungeschulte" betriebsräte haben

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