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Azubis am Pranger?

B
Bulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen Bei unseren Azubis gibt es des öfteren verspätungen ( bis zu 10x verschlafen im halben Jahr ). Nun will der Ausbilder eine positiv / negativ Liste mit Namen aushängen. Habe Ihm gesagt geht garnicht und nun fehlen die nötigen §§. Wir haben ca. 50 Azubis (1/2/3. Lehrjahr ) bei uns, keinen TV und sind der erste BR - März 09. Schulungen sind klar, die ersten waren auch schon und wir arbeiten dran !!! Bis dahin ist noch ein gutes Stück Weg und ich danke im vorraus für Eure hilfe. Gruß Bulli

4.19301

Community-Antworten (1)

K
Kriegsrat

01.07.2009 um 18:36 Uhr

ich würde hiermit argumentieren : verstoß gegen bundesdatenschutzgesetz § 4 Zulässigkeit der Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung (1) Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten sind nur zulässig, soweit dieses Gesetz oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. bundesdatenschutzgesetz: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/bdsg_1990/gesamt.pdf

und unter hinweis auf den § 80 Abs1 punkt 1 den arbeitgeber (nicht den ausbilder !, der ist nicht euer ansprechpartner) aufzufordern, dieses vorhaben zu unterbinden § 98 BetrVG räumt euch zudem das recht ein, die abberufung des ausbilders zu verlangen, wenn dieser die persönliche eignung für diese position nicht besitzt, was letzendlich eine einigungsstelle feststellen könnte zusätzlich würde ich mal bei der zuständigen IHK anrufen, was die von diesem plan des ausbilders halten.......

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