Zu den BR Sitzungen paralell angesetzte Veranstaltungen der Fachabteilungen - Behinderung der Betriebsratsarbeit?
Liebes Forum,
wenn der BR regelmässige und feststehende Sitzungstermine hat-ist es dann eine Behinderung der BR Arbeit wenn paralell Veranstaltungen von einer Fachabteilung abgehalten werden, und BR Mitglieder in Gewissenszwänge kommen-auch wenn natürlich die BR Arbeit vorgeht? Was kann der BR unternehmen? Gibt es einschlägige Urteile?
Community-Antworten (18)
30.06.2009 um 15:51 Uhr
@betriebsratten Welcher Art sind denn die Veranstaltungen?
30.06.2009 um 16:06 Uhr
@Immie Abteilungsbesprechungen, Gruppenbesprechungen, Informationen aus der Hauptabteilung, Projektsitzungen welche Fachbereichsübergreifend sind etc.
30.06.2009 um 16:34 Uhr
was soll denn daran behinderung der br-arbeit sein ?
wenn ihr ein so schlechtes gewissen habt, verlegt halt eure "regelmässige und feststehende" br-sitzung ansonsten muß halt der AG damit leben, daß bei diesen besprechungen br-mitglieder nicht dabei sind
ich glaube auch, daß ihr eher schlechte karten hättet, wenn der AG geltendmacht, daß er bei diesen besprechungen aufgrund übergreifender fachbereiche größere anzahl an mitarbeitern organisatorisch unter einen hut bekommen muß und ihr verlangt, daß er auf eure "regelmässigen und feststehenden" br-sitzungen rücksicht nehmen soll da wirds dann wenn hart auf hart kommt, eher umgekehrt laufen........
odervermutet ihr/ könntet ihr beweisen, daß er die termine absichtlich legt, weil er euch bei den besprechungen nicht dabei haben will ? dann müsstet ihr aber anders argumentieren als mit behinderung der br-arbeit..........
30.06.2009 um 16:43 Uhr
kriegsrat
Hast du mal den Fitting zur Hand? Schau mal unter dem 78er. In einer Randnummer sind Dinge aufgelistet, die als Behinderung der BR Arbeit gelten. Leider habe ich das nciht im Kopf, aber der Begriff "Behinderung" ist hier sehr viel umfassend. Dazu gehört lt Fitting auch z.B. das Öffnen der BR Post...
30.06.2009 um 17:19 Uhr
@all Aber auch eine eventuelle Benachteiligung von BRM sind somit Bestandteil des § 78 BetrVG. Daraus resultiert dann mal wieder der § 119 BetrVG. Das hingegen sollte wirklich n ur der letzte Ausweg sein. "Vor Gericht und auf hoher See..."
Ich würde den AG erst einmal freundlich darauf ansprechen, ob die Zusammenkünfte wirklich immer zeitgleich mit der BR Sitzung abgehalten werden müssen. Der BR wäre gerne bereit die zeitliche Lage seiner Sitzungen zu überdenken und sie der betrieblichen Belange, was die zeitliche Lage betrifft, zu ändern (immerhin ist das Gremium doch jeder Zeit bereit vertrauhensvoll mit dem AG zusammen zu arbeiten ;-))) )
30.06.2009 um 17:30 Uhr
@ dj
wie du weißt, sieche ich seit wochen im krankenbett dahin, natürlich ohne fitting ;-))
aber welche behinderung ? der AG verlangt ja nicht, daß die br-sitzung ausfallen soll er besteht nicht darauf, daß die br statt der sitzung an den besprechungen teilnehmen sollen
sie haben ja nur "gewissensbisse" und herbeiführen von gewissensbissen würde nicht mal fitting als behinderung der br-tätigkeit sehen, oder ? natürlich könnte man sich hier mit dem 119er blamieren, aber wozu ?
hey dj, hauptsache mir widersprechen, gell ?;-)) du wirst ja immer zickiger, alter kamerad;-))
30.06.2009 um 17:48 Uhr
kriegsrat
hey dj, hauptsache mir widersprechen, gell ?;-)) Nee mein Kollege, das ist nicht meine Intension! Echt nciht. Aber erstmal erneut GUTE BESSERUNG aus dem sonnigen Norden in den Süden dieser schönen Republik ;-)))
Ich habe mich heute mit dem Thema etwas befasst und war auch verwundert, was alles zur Behinderung der BR Arbeit zählt (lt. Fitting).
Aber wie gesagt, hier habe ich auch keinen kann daraus also nicht zitieren. Wenn ich dran denke, hole ich das morgen nach, so als Genesungslektüre ;-))) Ob jetzt dieser spezielle Fall darunter zählt, kann ich hier nicht abschließend beurteilen. Weiterhin müßte man auch den Betrieb durchleuchten, ob eventuell die BRM dadurch benachteiligt werden.
Wegen dem 119er gebe ich dir ja Recht, darum würde ich erstmal das Gespräch suchen. Wenn im Verlauf dessen dann eine Behinderung heraus kommt, würde ich den AG in Kenntnis setzen, dass das eine Straftat ist, die das Gremium dementsprechend zu verfolgen weiß.
Aber sag mal, warum denkst du denn, dass ich dir immer widersprechen wollte? Sooooo einer bin ich doch nciht ;-)))
30.06.2009 um 18:46 Uhr
@kriegsrat Wie...du hast keinen Fitting am Krankenbett;-)
@DJ Ich habe einen Fitting...ich habe auch mal reingesehen... Aber finden konnte ich nichts passendes
@betriebsratten Hast du denn den Eindruck es ist "Frack"? Und wie oft kommt es vor? Verschieb die Sitzung doch kurzfristig:-)
30.06.2009 um 19:17 Uhr
Doch immi unter dem 78er ich weiß echt nciht mehr welche Randnummer - da stand fett geschrieben einige Beispiele unter anderem "öffnen der BR Post"
30.06.2009 um 19:22 Uhr
@Immie, § 78 BetrVG (Fitting) RN. 9....... Auflage 22 / 23!
Der Knabe hat Recht mit der Öffnung der BR - Post!
30.06.2009 um 19:31 Uhr
Ähm...öffnen der Post... Danach habe ich auch gar nicht gesucht:-( Ich dachte hier geht es um parallel Veranstaltungen des AG ...zur BR Sitzung? Und dazu konnte ich in §78 BetrVG nichts passendes finden.
Sorry, aber was hat das jetzt mit dem öffnen von BR Post zu tun?
30.06.2009 um 19:38 Uhr
@Immie, ungefähr so viel wie ein Fisch mit einem Fahrrad! :))
30.06.2009 um 20:11 Uhr
Immi In einer Randnummer sind Dinge aufgelistet, die als Behinderung der BR Arbeit gelten. Leider habe ich das nciht im Kopf, aber der Begriff "Behinderung" ist hier sehr viel umfassend. Dazu gehört lt Fitting auch z.B. das Öffnen der BR Post...
Ich habe mich heute mit dem Thema etwas befasst und war auch verwundert, was alles zur Behinderung der BR Arbeit zählt (lt. Fitting).
*Ob jetzt dieser spezielle Fall darunter zählt, kann ich hier nicht abschließend beurteilen. *
Im Fitting stehen auch nur Beispiele was alles eine Behinderung der BR Arbeit sein kann... Das wollte ich damit ausdrücken. Das öffnen der BR Post, hätte ich zuvor auch nciht als Behinderung dazu gezählt...
30.06.2009 um 20:27 Uhr
@ hey immie ich hab sogar fitting-bettwäsche;-))
@ dj beim öffnen der br-post wäre der § 202 StGB verletzung des briefgeheimnisses wohl einschlägiger als dieser kasperl-§ 119 aber du hast schon recht, unter "behinderung" soll einiges fallen.... höchstwahrscheinlich eher unter dem gesichtspunkt, daß der BR deshalb einen unterlassungsanspruch hätte (zivilrechtlich) aber wenn man sich die (strafrechtlichen) verurteilungen zum §119, sofern man was findet, anschaut, sieht man ......nichts..!
@ monalisa auch fische die vor dem br-büro fahrrad fahren, können eine behinderung der br-tätigkeit sein ;-)) und wenn sie dabei noch die br-post öffnen, gibts mindestens lebenslänglich........
30.06.2009 um 20:43 Uhr
kriegsrat aber du hast schon recht, unter "behinderung" soll einiges fallen.... Ja das meinte ich. Das mit der Post war ja wie gesagt nur ein Beispiel was alles so unter "Behinderung" verstanden wird. Von daher könnte ich mir vorstellen, dass in diesem Fall auch eine Behinderung da ist - dazu müßte man aber wie gesagt, die genauen Umstände kennen ;-)))
01.07.2009 um 01:01 Uhr
@DJ ...Aber finden konnte ich nichts passendes... Damit meinte ich das Problem der betriebsratten, nicht dein Beispiel...
Wir zwei reden heute aber lustig aneinander vorbei:-)
03.07.2009 um 12:09 Uhr
@immie und alle
Immerhin bekommt das eine Mitglied dann entweder das BR interne nicht mit uns muss auf seine Mitbestimmungsrechte verzichten oder ist in seinem Job benachteiligt weil ihm Infos fehlen
Und bei einem 11er Gremium die Sitzung zu verschieben-da maulen dann 10 andere Fachabteilungen die sich mit Ihren Terminen drauf einstellen dass "Ihr" Betriebsratsmitglied regelmässig Dienstags nachmittags nicht da ist
03.07.2009 um 14:47 Uhr
Da hast Du natürlich recht. Kann man die Infos eventuell schriftlich festhalten?
Vielleich reicht ja auch eine nette Anfrage, ob man diese Terminüberschneidungen "unterlassen" kann:-)
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