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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR gründen

O
olegfd
Jun 2020 bearbeitet

Wir möchten einen BR gründen in einem Haus wo es nochnnie einen gab, was müssen wir beachten das der Arbeitgeber es nicht mitbekommt?

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Community-Antworten (2)

C
celestro

28.06.2020 um 19:28 Uhr

https://www.betriebsrat.com/betriebsrat-gruenden?gclid=EAIaIQobChMI-qm7lumk6gIVEu7tCh0CyALiEAAYASAAEgKgVPD_BwE

Dort steht eigentlich alles. Wobei der AG das auf jeden Fall mitbekommen wird. Aber sobald die 3 Einlader zur Wahlversammlung einladen, haben diese Personen einen spieziellen Kündigungsschutz.

K
krambambuli

28.06.2020 um 19:52 Uhr

Erst einmal solltet ihr euch finden. Am besten abends nach der Arbeit oder bei Mitgliederversammlungen der Gewerkschaft. Wenn ihr euch dann sicher seid, dass es losgehen soll, müsst ihr die Arbeitnehmer zur Betriebsversammlung einladen. Und natürlich auch den AG. Da diese Versammlung in der Arbeitszeit stattfindet, ist dies in der Regel der "Erstkontakt" zum Arbeitgeber.

Wenn ihr den Rücken frei haben wollt, kann die Gewerkschaft diese ersten Schritte übernehmen (Mitgliedschaft vorausgesetzt)

Ich empfehle: Www.bzo-wissen.de und dort Betriebsratswahlen

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