Erstellt am 28.06.2020 um 17:28 Uhr von celestro
https://www.betriebsrat.com/betriebsrat-gruenden?gclid=EAIaIQobChMI-qm7lumk6gIVEu7tCh0CyALiEAAYASAAEgKgVPD_BwE
Dort steht eigentlich alles. Wobei der AG das auf jeden Fall mitbekommen wird. Aber sobald die 3 Einlader zur Wahlversammlung einladen, haben diese Personen einen spieziellen Kündigungsschutz.
Erstellt am 28.06.2020 um 17:52 Uhr von Krambambuli
Erst einmal solltet ihr euch finden. Am besten abends nach der Arbeit oder bei Mitgliederversammlungen der Gewerkschaft. Wenn ihr euch dann sicher seid, dass es losgehen soll, müsst ihr die Arbeitnehmer zur Betriebsversammlung einladen. Und natürlich auch den AG. Da diese Versammlung in der Arbeitszeit stattfindet, ist dies in der Regel der "Erstkontakt" zum Arbeitgeber.
Wenn ihr den Rücken frei haben wollt, kann die Gewerkschaft diese ersten Schritte übernehmen (Mitgliedschaft vorausgesetzt)
Ich empfehle:
Www.bzo-wissen.de und dort Betriebsratswahlen