Erstellt am 29.06.2009 um 13:03 Uhr von Petrus
Wenn sie nicht unter die Kriterien des §5 BetrVG fallen, ein zweifaches JA.
Den möglichen Interessenkonflikt müssen sie mit sich selbst ausmachen. Und den Wählern "rüberbringen", dass keiner besteht - sonst werden sie nicht gewählt...
Erstellt am 29.06.2009 um 14:47 Uhr von kriegsrat
falls man verhindern will, daß der AG einen "maulwurf" im gremium platziert, hilft nur im vorfeld der wahlen im rahmen der erlaubten mittel beim wahlvolk aufklärung zu betreiben......
was ja bei eurer mitarbeiterzahl nicht so schwer wäre.....
Erstellt am 29.06.2009 um 15:00 Uhr von DonJohnson
Hmmm, ob das wünschenswert ist oder nciht, kann hier keiner beantworten. Auch wenn man in der PA beschäftigt ist, heißt es noch lange nciht, dass man unbedingt ein Maulwurf sein muß. Sollte es keiner sein, hätte eine solche Konstellation durchaus seinen Charme ;-)))