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Kündigungsschutz

B
Borusse
Nov 2016 bearbeitet

Hat ein Betriebsratmitglied mit Zeitvertrag bei Ablauf des Zeitvertrages Kündigungsschutz?

5.31206

Community-Antworten (6)

W
Werner

25.06.2009 um 16:27 Uhr

Moin Borusse, nein hat er nicht. Der Vertrag läuft einfach aus. Da es keiner Kündigung bedarf gibt es auch keinen Kündigungsschutz.

S
Sternburg

25.06.2009 um 16:28 Uhr

Nein, hat es nicht. Denn mit Ablauf des Zeitarbeitsvertrags hat es keinen Vertrag mehr - und ist somit auch kein BR-Mitglied mehr. Ein BR-Mandat ändert nichts an der Tatsache, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin endet.

M
monalisa

25.06.2009 um 16:30 Uhr

@Borusse, nein, leider nicht. Der Vertrag läuft aus und fertig. Der Kündigungsschutz greift nur für die Zeit innerhalb des Arbeitsvertrages. Aber vielleicht gehört eurer AG zu den AG's, die trotz BR - Ehrenamt die gute Arbeitskraft der/des KollegIN anerkennen und ihn/sie unbefristet übernehmen....

Sowas soll es geben! :-))

D
DeWalt

25.06.2009 um 16:35 Uhr

@ MonaLisa

Wenn du so ein Exemplar gefunden hast, sag mir Bescheid!!!!

W
Waschbär

25.06.2009 um 16:53 Uhr

@Borusse, Vertrag ist Vertrag und Auf Zeit ist auf, ZEIT. Aber ich gebe Mona -Lisa Recht. Der AG sollte deine Leistung als Ag Bewerten und eher dein BR Amt als zuätzliche Bereicherung sehen......

@DeWalt, MEINER ..... allerdings habe ich keine BRMS in Zeitvertrag ?

H
Haihappen

26.06.2009 um 15:19 Uhr

da gibt es sogar einen richter spruch des LAG Köln, weil eine Krankenschwester mit Befristeteten vertrag geklagt hatte das die übernommen werden solle bla blub weil die ja im BR ist... nickis wie schon gesagt wurde, entweder der Chef macht es oder er ist froh ein BR Mitglied weniger zu haben bzw. raus zu haben :(

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