Erstellt am 25.06.2009 um 14:27 Uhr von Werner
Moin Borusse,
nein hat er nicht.
Der Vertrag läuft einfach aus.
Da es keiner Kündigung bedarf gibt es auch keinen Kündigungsschutz.
Erstellt am 25.06.2009 um 14:28 Uhr von Sternburg
Nein, hat es nicht.
Denn mit Ablauf des Zeitarbeitsvertrags hat es keinen Vertrag mehr - und ist somit auch kein BR-Mitglied mehr.
Ein BR-Mandat ändert nichts an der Tatsache, dass ein befristetes Arbeitsverhältnis zum vereinbarten Termin endet.
Erstellt am 25.06.2009 um 14:30 Uhr von MonaLisa
@Borusse,
nein, leider nicht. Der Vertrag läuft aus und fertig. Der Kündigungsschutz greift nur für die Zeit innerhalb des Arbeitsvertrages.
Aber vielleicht gehört eurer AG zu den AG's, die trotz BR - Ehrenamt die gute Arbeitskraft der/des KollegIN anerkennen und ihn/sie unbefristet übernehmen....
Sowas soll es geben! :-))
Erstellt am 25.06.2009 um 14:35 Uhr von DeWalt
@ MonaLisa
Wenn du so ein Exemplar gefunden hast, sag mir Bescheid!!!!
Erstellt am 25.06.2009 um 14:53 Uhr von waschbär
@Borusse,
Vertrag ist Vertrag und Auf Zeit ist auf, ZEIT. Aber ich gebe Mona -Lisa Recht. Der AG sollte deine Leistung als Ag Bewerten und eher dein BR Amt als zuätzliche Bereicherung sehen......
@DeWalt,
MEINER ..... allerdings habe ich keine BRMS in Zeitvertrag ?
Erstellt am 26.06.2009 um 13:19 Uhr von Haihappen
da gibt es sogar einen richter spruch des LAG Köln, weil eine Krankenschwester mit Befristeteten vertrag geklagt hatte das die übernommen werden solle bla blub weil die ja im BR ist... nickis wie schon gesagt wurde, entweder der Chef macht es oder er ist froh ein BR Mitglied weniger zu haben bzw. raus zu haben :(