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Betriebsrat

P
pogranez78
Jun 2020 bearbeitet

Da der Arbeitgeber bemüht sein wird, neue Arbeit zu bekommen, muss man zu den gewohnten Arbeitszeiten einsatzbereit sein und z.B. am nächsten Tag wieder arbeiten können? Wie schnell muss ich zur Arbeit gehen?

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Community-Antworten (6)

K
Kjarrigan

24.06.2020 um 16:02 Uhr

??? Gibt es auch eine Frage?

T
takkus

24.06.2020 um 17:29 Uhr

Kann der Fragesteller den Sachverhalt mal verständlich darstellen?

C
celestro

24.06.2020 um 18:41 Uhr

Ich kenn mich zwar mit der rechtlichen Seite von Kurzarbeit nicht so gut aus ... aber schon moralisch würde ich sagen: "wenn ich nicht arbeite, aber auf Kosten der Allgemeinheit dafür 60 bzw. 67% meines Gehaltes bekomme", dann würde ich natürlich jeden Tag so leben, als das ich morgen wieder arbeiten muss.

P.S. Ist jetzt natürlich auch nur eine Interpretation. Aber für mich macht die Frage nur im Bezug auf Kurzarbeit Sinn.

D
DummerHund

24.06.2020 um 18:46 Uhr

Oder aber Saisonarbeit

C
celestro

24.06.2020 um 19:08 Uhr

kann ich mir nicht vorstellen. Bemühung neue Arbeit zu bekommen und wieder arbeiten zu gehen ... welche Saison sollte da jetzt gerade anfangen? Und "neue Arbeit bekommen" klingt ja so, als ob bis vor kurzem welche da war.

Aber mal sehen, ob da vom TE noch etwas kommt ....

B
BRHamburg

25.06.2020 um 11:21 Uhr

Wie schnell man aus der Kurzarbeit zur Verfügung stehen muss hängt auch davon ab was vereinbart wurde. Bei uns wurde vereinbart das die Mitarbeiter am Vortag Bescheid bekommen müssen wenn sie zur Arbeit kommen sollen. Ansonsten gilt der Schichtplan. Ich kann mir aber auch Arbeitsbereiche vorstellen, in denen es kürzere Fristen gibt.

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