Erstellt am 24.06.2020 um 14:02 Uhr von Kjarrigan
???
Gibt es auch eine Frage?
Erstellt am 24.06.2020 um 15:29 Uhr von takkus
Kann der Fragesteller den Sachverhalt mal verständlich darstellen?
Erstellt am 24.06.2020 um 16:41 Uhr von celestro
Ich kenn mich zwar mit der rechtlichen Seite von Kurzarbeit nicht so gut aus ... aber schon moralisch würde ich sagen: "wenn ich nicht arbeite, aber auf Kosten der Allgemeinheit dafür 60 bzw. 67% meines Gehaltes bekomme", dann würde ich natürlich jeden Tag so leben, als das ich morgen wieder arbeiten muss.
P.S. Ist jetzt natürlich auch nur eine Interpretation. Aber für mich macht die Frage nur im Bezug auf Kurzarbeit Sinn.
Erstellt am 24.06.2020 um 16:46 Uhr von Dummerhund
Erstellt am 24.06.2020 um 17:08 Uhr von celestro
kann ich mir nicht vorstellen. Bemühung neue Arbeit zu bekommen und wieder arbeiten zu gehen ... welche Saison sollte da jetzt gerade anfangen? Und "neue Arbeit bekommen" klingt ja so, als ob bis vor kurzem welche da war.
Aber mal sehen, ob da vom TE noch etwas kommt ....
Erstellt am 25.06.2020 um 09:21 Uhr von BRHamburg
Wie schnell man aus der Kurzarbeit zur Verfügung stehen muss hängt auch davon ab was vereinbart wurde. Bei uns wurde vereinbart das die Mitarbeiter am Vortag Bescheid bekommen müssen wenn sie zur Arbeit kommen sollen. Ansonsten gilt der Schichtplan. Ich kann mir aber auch Arbeitsbereiche vorstellen, in denen es kürzere Fristen gibt.