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Abmahnung/ Wirkungsdauer

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Moody
Jan 2018 bearbeitet

Hallo alle zusammen,

in unserem Unternehmen ist ein MA im Mai 07 und Juni 07 für ein und die selbe Sache abgemahnt worden (schriftlich). Gestern wurden mir diese Abmahnungen vorgelegt und die passende Kündigung mit Anhörung des BR, da dieser MA wieder das selbe Verhalten an den Tag gelegt hat. Sind die vorher gegangenen Abmahnungen noch aktuell um diese geltend zu machen? Oder wäre eine neue Abmahnung mit dem Hinweis: "bei Wiederholung sofortige Kündigung" rechtens?

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Community-Antworten (9)

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Kriegsrat

25.06.2009 um 11:16 Uhr

gesetzlich gibt es keine bestimmung, wie lange abmahnungen gültig sind gerichte sehen, je nach schwere des vorwurfs, teilweise einen zeitraum von ca. 2 jahre als gerechtfertigt

ob die kündigung wirksam wäre, müsste wohl im rahmen einer kündigungsschutzklage vom arbeitsgericht entschieden werden ob der AG nun kündigt oder eine weitere abmahnung ausspricht, bleibt ihm überlassen

für euch bezüglich der anhörung gelten die widerspruchsgründe nach § 102 den rest muß der AN binnen dreiwochenfrist beim arbeitsgericht klären lassen......

M
monalisa

25.06.2009 um 11:39 Uhr

@kriegsrat, und trotzdem hat der AG geschlafen.... Hätte er - nachdem die letzten Abmahnungen schon um die 2 Jahresklippe rumturteln - vorher noch mal eine von den Schmierzetteln ausgesprochen/geschrieben und an den armen Teufel überreicht, hätte er bei einer Kündigungsschutzklage die besseren Karten!

Aber so oder so, es kommt immer noch darauf an, für welche "Schandtaten" er - der Kollege - dermassen büssen soll. Es könnte ja immerhin sein, dass ein Arbeitsrichter da ganz anderer Ansicht ist!

M
Moody

25.06.2009 um 12:11 Uhr

Unerlaubtes, unentschuldigtes fernbleiben von der Arbeit, keine Möglichkeit ihn zu erreichen und das jetzt schon seit 1 Woche und vorher im Jahr 2007 über 1 Woche und 4 Tage!!!

K
Kriegsrat

25.06.2009 um 12:19 Uhr

na, ob dies nicht auch ein grund für eine außerordentliche kündigung ohne vorherige abmahnung wäre.........

M
monalisa

25.06.2009 um 12:21 Uhr

@Moody, und nun willst "du" in natürlich sofort entlassen! Irgendwie verstehst du da was ganz falsch! Das sind Arbeitgebertöne..... zieh dir nicht Schuhe an, die nicht für dich bestimmt sind!

K
Kriegsrat

25.06.2009 um 12:21 Uhr

....er könnte aber auch ohnmächtig und schwerverletzt auf irgendeiner intensivstation liegen........

M
Moody

25.06.2009 um 12:36 Uhr

Ganz und garnicht, wir hatten eine BR Sitzung, in der wir nicht einig waren, ob wir der Kündigung zustimmen sollen oder nicht. Man bat mich Informationen zu sammeln und das mach´ich grad. Wir finden das Verhalten nicht richtig vom AN sich nicht zu melden und unerreichbar zu sein, besonders da auch die Ehefrau nicht ans Telefon geht. Aber Danke für die vielen Infos.

K
kalli

26.06.2009 um 00:13 Uhr

Habt Ihr denn schon mit dem MA gesprochen? Was sagt er denn dazu? Auch das gehört zu den Infos dazu.

T
TROISDORFER

26.06.2009 um 00:25 Uhr

@Moody ...bist du selber Arbeitgeber ? ... stimmt bei Entlassungen immer mit NEIN, es ist nicht eure Aufgabe,wie schon Kriegsrat schrieb: außerordentliche kündigung ohne vorherige abmahnung wäre möglich !!! Überlegt mal warum euch der AG ins Boot holt ... ;-)

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